Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das
Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung einschließlich Haushaltsplan
beschlossen.
Gemäß § 67 BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
In den Haushaltsplan einzubeziehen ist gemäß § 72 BbgKVerf die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist gemäß § 67 Abs. 4 BbgKVerf einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten.
Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen.
Anlage:
Haushaltssatzung
2012 mit Haushaltsplan 2012