Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen
die Flugroutenfestlegung zu erheben, soweit diese die Wannseeroute festsetzt.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat
nunmehr die Flugrouten für den Verkehrsflughafen BER festgelegt. Festzustellen
ist in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde Kleinmachnow und die Gemeinde
Stahnsdorf durch die Festlegung der Flugrouten erheblich von Lärm und
Schadenemissionen betroffen sein werden. Aus diesem Grund will die Gemeinde
Kleinmachnow Klage gegen die Festlegung der Flugrouten, soweit sie die
Wannseeroute betreffen, einlegen. Die Gemeinde Kleinmachnow und die Gemeinde
Stahnsdorf beabsichtigen, gemeinsam das Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger zur
Vertretung ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Die Kosten für die
erstinstanzliche Vertretung werden insgesamt ca. 30.000 Euro netto betragen.
Weitere Kosten können entstehen durch die Notwendigkeit der Hinzuziehung von
Sachverständigen sowie im Falle einer Klageniederlage für die rechtsanwaltliche
Vertretung der Gegenseite und für das Gericht.
Die Vergütung soll in zwei Teilen gezahlt werden:
1. 15.000 Euro zum Ende
Februar 2012,
2. der Rest zum Ende des
erstinstanzlichen Verfahrens.