Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c "Eigenherd Mitte" für das Grundstück Blachfeld 32 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
056/10
Art
Beschlussvorlage

1. Der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.05.2002, soll geändert werden.

 

2. Die Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c soll sich auf die Änderung des Baufensters auf dem Grundstück Blachfeld 32 beschränken. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

 

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Daran anschließend ist ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind zu beteiligen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ trat mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 15.05.2002 in Kraft.

 

Mit Schreiben vom 16.03.2010 (postalisch am 18.03.2010 im Gemeindeamt Kleinmachnow eingegangen) erhielt die Gemeinde Kleinmachnow erneut einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ für das Grundstück Blachfeld 32 (vgl. Anlage 3). Ein früherer, ähnlich lautender Antrag war der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen im Herbst 2009 vorgelegt und seinerzeit abgelehnt worden (vgl. Anlage 5).

 

Nach der Überarbeitung durch den Grundstückseigentümer und die Architektin kommt der Antrag nun erneut zur Vorlage. Die vorliegenden Unterlagen unterscheiden sich wesentlich von dem im Herbst 2009 vorgelegten Konzept. Die damals noch festgestellte Überschreitung des Nutzungsmaßes Grundfläche (GR), besteht nicht mehr.

 

Der Antragsteller begehrt eine Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem gegenständlichen Grundstück zur Errichtung eines Zweifamilienhauses. Die gegenwärtige Anordnung des Baufensters auf dem Grundstück Blachfeld 32 kann der Anlage 2 entnommen werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll das vorhandene Baufenster um ca. 4 m in östlicher Richtung erweitert werden sowie sich vollständig am Straßenverlauf der Straße Blachfeld orientieren. Die geänderte Anordnung des Baufensters kann der Anlage 3 entnommen werden.

 

Nach einer ersten Prüfung des geänderten Vorentwurfes (vgl. Anlage 4) bleiben die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsmaße, eingehalten. Vor diesem Hintergrund kann diesem Antrag aus Sicht der Verwaltung nunmehr zugestimmt werden.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Antragssteller. Alle anderen Festsetzungen und Vorschriften des Bebauungsplanes bleiben von dieser Änderung unberührt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

 

 

Maßnahmen-Nr:

     

 


Anlagen:  

 

1. Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c

2. Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-002-c für den Bereich Blachfeld 32

3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes vom 16.03.2010

4. Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens vom 08.03.2010

5. Beschlussvorlage vom 09.09.2009 mit Vorentwurf vom 29.06.2009