1.
Der rechtswirksame Bebauungsplan
KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“, in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.05.2002, soll geändert werden.
2.
Die Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-002-c soll sich auf die Änderung des Baufensters auf dem Grundstück
Blachfeld 32 beschränken. Weitere inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
4. Daran anschließend ist ein
Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit). Die von der Änderung berührten
Behörden (Träger öffentlicher Belange) sind zu beteiligen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-002-c
„Eigenherd Mitte“ trat mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow am 15.05.2002 in Kraft.
Mit Schreiben vom 16.03.2010 (postalisch
am 18.03.2010 im Gemeindeamt Kleinmachnow eingegangen) erhielt die Gemeinde
Kleinmachnow erneut einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen
Bebauungsplanes KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ für das Grundstück Blachfeld 32
(vgl. Anlage 3). Ein früherer, ähnlich lautender Antrag war der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen im Herbst 2009 vorgelegt und seinerzeit
abgelehnt worden (vgl. Anlage 5).
Nach der Überarbeitung durch den
Grundstückseigentümer und die Architektin kommt der Antrag nun erneut zur
Vorlage. Die vorliegenden Unterlagen unterscheiden sich wesentlich von dem im
Herbst 2009 vorgelegten Konzept. Die damals noch festgestellte Überschreitung
des Nutzungsmaßes Grundfläche (GR), besteht nicht mehr.
Der Antragsteller begehrt eine Änderung
der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem gegenständlichen
Grundstück zur Errichtung eines Zweifamilienhauses. Die gegenwärtige Anordnung
des Baufensters auf dem Grundstück Blachfeld 32 kann der Anlage 2 entnommen
werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll das vorhandene Baufenster um
ca. 4 m in östlicher Richtung erweitert werden sowie sich vollständig am
Straßenverlauf der Straße Blachfeld orientieren. Die geänderte Anordnung des
Baufensters kann der Anlage 3 entnommen werden.
Nach einer ersten Prüfung des geänderten
Vorentwurfes (vgl. Anlage 4) bleiben die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsmaße, eingehalten. Vor
diesem Hintergrund kann diesem Antrag aus Sicht der Verwaltung nunmehr
zugestimmt werden.
Die Kosten für das Änderungsverfahren
trägt der Antragssteller. Alle anderen Festsetzungen und Vorschriften des
Bebauungsplanes bleiben von dieser Änderung unberührt.
Anlagen:
1. Kennzeichnung des Geltungsbereiches
der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-c
2. Auszug aus dem rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-002-c für den Bereich Blachfeld 32
3. Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes vom 16.03.2010
4. Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens
vom 08.03.2010
5. Beschlussvorlage vom 09.09.2009 mit
Vorentwurf vom 29.06.2009