2)
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
3)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
Nach Abschluss des
Bebauungsplan-Verfahrens, im Zusammenhang mit den Überlegungen zum Neubau der
„Schopfheimer Allee“, wurde die Konzeption zur Stellplatzanordnung neu überdacht.
So ist neben breiten Grünstreifen zur Pflanzung von Alleebäumen und angemessen
breiten Gehwegen nun auch vorgesehen, möglichen Konflikten zwischen Schulwegen
einerseits und ein- und ausparkenden Fahrzeugen andererseits durch klare
räumliche Trennung von Beginn an vorzubeugen. Solche Konflikte wurden für den Fall
einer Realisierung der bisherigen Stellplatzkonzeption befürchtet, die Eingang
in den Bebauungsplan gefunden hatte.
Die Stellplätze der
Waldorfschule sollen deshalb künftig nicht entlang der Schopfheimer Allee,
sondern auf einer östlich separat gelegenen Fläche mit eigener Zufahrt zulässig
sein. Es handelt sich um einen Teil des ehemaligen Kohlenlagerplatzes, im
Bebauungsplan als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehene Fläche
„N 6“ bezeichnet. Diese Fläche war schon im Jahr 2007 als möglicher
Stellplatz-Standort mit untersucht, aber damals als städtebaulich nicht geeignet
verworfen worden.
Mit DS-Nr. 007/11
vom 10.02.2011 leitete die Gemeindevertretung ein entsprechendes Verfahren zur Änderung
des Bebauungsplanes ein (Geltungsbereich vgl. Anl. 1), mit dem die
nunmehr angedachte Stellplatzanordnung planungsrechtlich zulässig werden soll:
Ein Teil der Fläche „N 6“ soll als neue „Fläche für Stellplätze“
festgesetzt und die bisher dazu vorgesehene in „private Grünfläche“ geändert
werden. Da die jetzt in Aussicht genommene Fläche „N 6“ zur Kompensation
von Eingriffen an anderer Stelle auf dem Seeberg vorgesehen war, wird in diesem
Zusammenhang auch die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan 025
überarbeitet. Anzupassen sein werden außerdem vertragliche Regelungen mit dem
Eigentümer der Fläche „N 6“ (Städtebaulicher Vertrag).
Die parallel zur
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls erforderliche
Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) erfolgt im Rahmen des
laufenden Verfahrens zur 13. Änderung des FNP für Waldflächen.
In der zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführten Erörterungsveranstaltung
erfolgten keine Äußerungen zu den Planinhalten. Die von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in Anl. 2
zusammengefasst.
Der Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ für Stellplatzflächen der Freien
Waldorfschule Kleinmachnow e. V. (vgl. Anl. 3, A – Zeichnerische Festsetzungen,
sowie Anl. 4, B – Textliche
Festsetzungen) ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / Träger
öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der
Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt.
Anlagen:
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Frühzeitige
Beteiligungen zum Vorentwurf:
2)
Frühzeitige Beteiligung der Behörden,
Abwägungsprotokoll (Tabelle)
Entwurf
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“, Stand 14.05.2012:
3)
Teil A – Zeichnerische Festsetzungen
4)
Teil B – Textliche Festsetzungen