1)
Die
Gemeindevertretung hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 2.
Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der
Stammbahn“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in Anl. 2 und
Anl. 3 dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher
Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis
zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis
führten.
Die Gemeindevertretung hatte am 15.10.2009
beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit
der Bezeichnung KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
aufzustellen.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand
im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am 09.03.2010 statt, an der drei
Bürger teilnahmen.
Die öffentliche Auslegung des 1. Entwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 01.11.2010 bis einschließlich
03.12.2010. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch die getroffenen Festsetzungen tatsächlich
betroffen worden sind. Es wurden 33 TöB mit Schreiben vom 03.11.2010 beteiligt
und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden in Form des Abwägungsbeschlusses zum 1. Entwurf in der
Sitzung der Gemeindevertretung am 24.03.2011 (DS-Nr. 021/ 11) abgewogen.
Durch die Ergebnisse der erfolgten
Behördenbeteiligung zum 1. Entwurf und weitere redaktionelle Änderungen wurde die
Erarbeitung eines 2. Entwurfes erforderlich, den die Gemeindevertretung ebenfalls
am 24.03.2011 (DS-Nr. 022/ 11) billigte.
Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurden 33 TöB
beteiligt und um erneute Stellungnahme gebeten. Die Auswertung ist in Anlage 2
dargestellt.
Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes fand im
Zeitraum vom 11.04. bis einschließlich 13.05.11 statt. In diesem Zusammenhang
ging die Stellungnahme eines Bürgers – zugleich Grundstückseigentümer – ein.
Die dazu vorgenommene Abwägung kann der Anlage 3 entnommen werden.
Im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme wird auf
den Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.03.2012 (DS-Nr. 026/ 12) verwiesen,
in dem über die Annahme eines Vergleichsangebotes zum Ankauf von Grundstücken
im Bereich KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“ entschieden wurde.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in
Anlage 2 und Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Anlagen:
1)
Kennzeichnung
Geltungsbereich KLM-BP-043 „Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“
Abwägungsmaterialien:
2)
Stellungnahmen
der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange
3)
Stellungnahmen
der Öffentlichkeit
Hinweise
zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im
Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.