Betreff
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f "Eigenherd Nord" (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 048/12/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung Nord“, rechtswirksam seit 03.09.1997, soll geändert werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f soll sich auf das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 beschränken, für das die textliche Festsetzung Nr. 1 geändert werden soll. Nach der TF-Nr. 1 sind bisher oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig. Zukünftig soll eine gewerbliche Nutzung auch im zweiten Vollgeschoss zulässig sein.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erstellen zu lassen, der das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben planungsrechtlich sichert, und diesen der Gemeinde­vertre­tung zur Billigung vorzulegen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung Nord“ trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 7 vom 03.09.1997 in Kraft.

 

Die Eigentümer des Grundstückes Karl-Marx-Straße 2 haben mit Schreiben vom 13.03.2012 einen Antrag auf Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherdsiedlung Nord“ gestellt (vgl. Anlage 3).

 

Auf dem Grundstück ist ein Gebäude mit einer gastronomischen Nutzung im EG, einer Büronutzung im OG und zwei Wohnungen im DG geplant. Der Bebauungsplan legt mit TF-Nr. 1 fest, dass oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig sind (vgl. Anlage 2).

 

Das Grundstück Karl- Marx-Straße 2 hat durch seine repräsentative Lage an einer der beiden wichtigen und stark frequentierten Straßen nach Berlin sowie als Teil des Eingangsensembles zu Kleinmachnow zusammen mit der baulichen Einfassung des Adam-Kuckhoff-Platzes (Marktplatz) eine besondere städtebauliche Stellung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Baukörper­ausweisung auf dem Grundstück anders als die flächenhafte Baufensterfestlegung bei den anderen Grundstücken im Geltungsbereich hebt die städtebauliche Bedeutung bzw. Funktion dieses Eck­grundstückes hervor.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f, beginnend im Jahre 1991, sollte u.a. dringend benötigter Wohnraum geschaffen und deshalb oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zugelassen werden. Aufgrund der Lage des Grundstückes Karl-Marx-Straße 2 ist aus heutiger Sicht auch eine andere als eine Wohnnutzung im 1. OG städtebaulich vorstellbar.

 

Mit einem Bebauungsplan- Änderungsverfahren soll die textliche Festlegung, dass oberhalb des ersten Vollgeschosses nur Wohnungen zulässig sind, gestrichen werden.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f sollen von der Änderung unberührt bleiben.

 

Die Grundstückseigentümer haben die Kostenübernahme für das Änderungsverfahren zugesichert.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan- Änderungsverfahren eingeleitet werden, welches als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden soll.

Hinweis: In der Sitzung des Bauausschusses am 26.03.2012 sowie in der Sitzung des Haupt­aus­schusses am 16.04.2012 wurde der Antrag unter DS-Nr. 048/12 bereits beraten. Der Hauptausschuss verwies die Vorlage zurück an die Verwaltung. Die Antragsteller haben inzwischen geänderte Unterlagen bzgl. der Dachgestaltung eingereicht, die Beschlussvorlage wird daher erneut vorgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: NN

Budget/Teilhaushalt:

50 /18

 Finanz-HH 2012

EURO: NN

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

---

 

 

 

 

 


Anlagen:

1. Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f

2. Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-001-f

3. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 13.03.2012 mit Lageplan und Ansichten, Stand Mai 2012