Der Pkt. 2 im Beschlussvorschlag wird geändert:
Nach dem
Wort „Konzessionsverträge“ wird folgender Text eingefügt, der alte Text wird
gestrichen:
…für die
Dauer bis maximal 10 Jahre mit einem Sonderkündigungsrecht nach 5 Jahren
abzuschließen.
Begründung für unseren Änderungsantrag:
Die
Energieproduktion und der Energievertrieb sind eng mit dem Energietransport
also mit den Energienetzen von Strom und Gas verknüpft. Da es in unserer Region
Bemühungen gibt Energiegenossenschaften zu gründen wird sich in wenigen Jahren
der Energiemarkt verändern. Unabhängig davon gibt es nach wie vor
Untersuchungen darüber inwieweit die Gründung von Stadtwerken mit den
Nachbarkommunen rentabel ist. Da nun die Nachbarkommunen Verträge für 20 Jahren
mit einem Kündigungsrecht nach 10 Jahren sowie einen Vertrag mit 10 jähriger
Laufzeit unterschrieben haben, sollten wir als Kommune unterhalb den Verträgen
der Nachbarkommunen abschließen.
Das hätte
den Vorteil, dass wir bei Gründung von Stadtwerken einen Vorlauf hätten, dem
sich die Nachbarkommunen anschließen könnten.
Sollte es nicht zu einer Gründung von Energiegenossenschaften oder
Stadtwerken kommen, kann man davon ausgehen, dass sich die Konditionen in einem
Markt, in dem es eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragern gibt, verbessern.