Betreff
Uferweg Teltowkanalaue, hier: Abschnitt Friedensbrücke-Rammrathbrücke
Vorlage
DS-Nr. 100/12
Art
Beschlussvorlage

1.       Die Vorplanung vom 30.05.2012 zum Bau eines Rad- und Wanderweges entlang des Teltowkanals, Nordseite, zwischen Friedens- und Rammrathbrücke wird gebilligt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführung durch den Bauhof auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

 

Prämissen der Bauausführung:

·       Wegbreite 2,0 m, beidseitig 0,5 m breite Bankette

·       Länge des Weges ca. 800 m

·       Abstand zur vorhandenen Uferlinie (Spundwand) von mind. 3 m und max. 12 m

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Kalksteinschotter-Tragschicht 15 cm, Kalksteinsplitt-Deckschicht 3 cm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen).


Die Vorplanung basiert auf dem Grundsatzbeschluss „Gemeinsamer Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals“ vom 19.03.2009 (DS-Nr. 047-1/09).

 

Für die teilweise Inanspruchnahme von Flächen des Bundes bei der Wegeführung wurde ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin abgeschlossen (Nutzungsvertrag Nr. 140/263.4-TEK 442).

 

Der Wegeverlauf wurde unter Berücksichtigung des Baumbestandes festgelegt. Trotzdem sind vereinzelt junge Bäume oder geschädigter Altbestand, wie in den Planzeichnungen dargestellt, zu fällen.

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat die obligatorische Voranfrage der Gemeinde auf Ausgliederung von Flächen des Rad- und Wanderweges aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ verneint.

 

Aufgrund des geplanten Wegeaufbaus in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise sieht die Untere Forstbehörde den Weg nicht als Verkehrsfläche an. Es erfolgt der Wegebau in der Art forstlicher Wirtschaftswege und wird in den Waldabschnitten auch weiterhin als Wald beurteilt. Der Ausgleich von Baumfällungen erfolgt in den Waldbereichen nach Waldgesetz des Landes Brandenburg.

Der Ausgleich der Bodeninanspruchnahme wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Gegebenenfalls sind kleinere Flächen im Uferbereich aufgrund einer geringeren Breite als 25 m nicht mehr als Wald zu beurteilen. Sollten in diesen kleinen Flächen Baumfällungen erforderlich sein, so hat hier der Ausgleich nach Bundesnaturschutzgesetz bzw. den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung“ des Landes Brandenburg zu erfolgen.

 

Aufgrund der hohen Qualität der Vorplanungsunterlagen sowie der erzielten Abstimmungsergebnisse mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der Forst und den Naturschutzbehörden kann auf eine Entwurfsplanung verzichtet werden. Aufgrund der Erfahrungen mit bereits fertig gestellten vergleichbaren Wegeabschnitten kann der Bauhof hier die entsprechenden Leistungen noch im Jahr 2012 ausführen.

 

Der geplante Weg ist 2,0 m breit und 800 m lang. Zur Anpassung an das vorhandene Gelände werden Bankette mit 0,5 m Breite angelegt.
Ein Abstand von mindestens 3 m und maximal 12 m zur vorhandenen Uferlinie (Spundwand) soll eingehalten werden.

 

Der Weg wird in wasser –und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt (15 cm starke Kalksteinschotter-Tragschicht 0-32, 3 cm starke Kalksteinsplitt-Deckschicht 0-8, Einfassung durch niveaugleich eingebaute unbehandelte Holzbohlen 20 cm x 3 cm mit Holz-Erdnägeln).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 100.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50 26

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

54.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

(1)    Übersichtsplan des Wegeabschnittes

(2)    fünf Blatt farbige A3-Pläne mit der Vorplanung des Büros Seebauer, Wefers und Partner GbR vom 30.05.2012

(3)    sechs Seiten Erläuterungstext des Büros Seebauer, Wefers und Partner GbR vom 31.05.2012