1.
Die
Vorplanung vom 30.05.2012 zum Bau eines Rad- und Wanderweges entlang des
Teltowkanals, Nordseite, zwischen Friedens- und Rammrathbrücke wird gebilligt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Ausführung durch den Bauhof auf dieser
Grundlage vornehmen zu lassen.
Prämissen der Bauausführung:
·
Wegbreite
2,0 m, beidseitig 0,5 m breite Bankette
·
Länge
des Weges ca. 800 m
·
Abstand
zur vorhandenen Uferlinie (Spundwand) von mind. 3 m und max. 12 m
·
wasser-
und luftdurchlässiger Aufbau (Kalksteinschotter-Tragschicht 15 cm,
Kalksteinsplitt-Deckschicht 3 cm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten
Holzbohlen).
Die
Vorplanung basiert auf dem Grundsatzbeschluss „Gemeinsamer Rad- und Wanderweg
entlang des Teltowkanals“ vom 19.03.2009 (DS-Nr. 047-1/09).
Für
die teilweise Inanspruchnahme von Flächen des Bundes bei der Wegeführung wurde
ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
abgeschlossen (Nutzungsvertrag Nr. 140/263.4-TEK 442).
Der
Wegeverlauf wurde unter Berücksichtigung des Baumbestandes festgelegt. Trotzdem
sind vereinzelt junge Bäume oder geschädigter Altbestand, wie in den
Planzeichnungen dargestellt, zu fällen.
Das
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
hat die obligatorische Voranfrage der Gemeinde auf Ausgliederung von Flächen
des Rad- und Wanderweges aus dem Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ verneint.
Aufgrund
des geplanten Wegeaufbaus in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise sieht die
Untere Forstbehörde den Weg nicht als Verkehrsfläche an. Es erfolgt der Wegebau
in der Art forstlicher Wirtschaftswege und wird in den Waldabschnitten auch
weiterhin als Wald beurteilt. Der Ausgleich von Baumfällungen erfolgt in den
Waldbereichen nach Waldgesetz des Landes Brandenburg.
Der
Ausgleich der Bodeninanspruchnahme wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Gegebenenfalls sind kleinere Flächen im Uferbereich aufgrund einer geringeren
Breite als 25 m nicht mehr als Wald zu beurteilen. Sollten in diesen kleinen
Flächen Baumfällungen erforderlich sein, so hat hier der Ausgleich nach
Bundesnaturschutzgesetz bzw. den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung“
des Landes Brandenburg zu erfolgen.
Aufgrund
der hohen Qualität der Vorplanungsunterlagen sowie der erzielten Abstimmungsergebnisse
mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der Forst und den Naturschutzbehörden kann
auf eine Entwurfsplanung verzichtet werden. Aufgrund der Erfahrungen mit
bereits fertig gestellten vergleichbaren Wegeabschnitten kann der Bauhof hier
die entsprechenden Leistungen noch im Jahr 2012 ausführen.
Der
geplante Weg ist 2,0 m breit und 800 m lang. Zur Anpassung an das vorhandene
Gelände werden Bankette mit 0,5 m Breite angelegt.
Ein Abstand von mindestens 3 m und maximal 12 m zur vorhandenen Uferlinie
(Spundwand) soll eingehalten werden.
Der
Weg wird in wasser –und luftdurchlässigem Aufbau hergestellt (15 cm starke
Kalksteinschotter-Tragschicht 0-32, 3 cm starke Kalksteinsplitt-Deckschicht 0-8,
Einfassung durch niveaugleich eingebaute unbehandelte Holzbohlen 20 cm x 3 cm
mit Holz-Erdnägeln).
Anlagen:
(1) Übersichtsplan des
Wegeabschnittes
(2) fünf Blatt farbige
A3-Pläne mit der Vorplanung des Büros Seebauer, Wefers und Partner GbR vom
30.05.2012
(3) sechs Seiten
Erläuterungstext des Büros Seebauer, Wefers und Partner GbR vom 31.05.2012