1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das in der Anlage 1 gekennzeichnete
Gebiet entsprechend dem heutigen Abwägungsergebnis auf Grundlage des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. S. 1509) – BauGB - den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“,
bestehend aus:
Planzeichnung
(Maßstab im Original 1:500)
als Satzung.
2. Die Begründung in der Fassung vom 06.08.2012
wird gebilligt.
3.
Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber,
an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von
jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden
kann, sind ortsüblich bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung beschloss am 11.02.2010 (DS-Nr. 004/ 10) die Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“.
Nach
Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere der Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen, kann der Bebauungsplan
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und
anschließend in Kraft gesetzt werden.
Anlagen:
1.)
Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2.)
Planzeichnung (Maßstab im Original 1:500, Stand 06.08.2012)
3.)
Begründung