Betreff
Beschluss über den Zuschuss der Gemeinde und die Vergaberichtlinie zum Belegungsrecht "Barrierefreies Wohnen" in der Heinrich-Heine-Straße
Vorlage
DS-Nr. 106/12
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Klein­machnow mbH( gewog) im Jahr 2013 eine zweckgebundene Zuwendung zur Errichtung von barriere­freiem Wohnraum mit Belegungsrecht durch die Gemeinde Kleinmachnow in der Heinrich-Heine-Straße (Geltungsbereich des B-Planes KLM-BP-019-8) in Höhe von 400.000,00 €. Die Einzelheiten sind in einem Zuwendungsbescheid festzulegen. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt in zwei Teilbeträgen von jeweils 200.000,00 €.

Die Mittel sind im Haushalt 2013 einzuplanen.

 

2.         Zur Belegung des barrierefreien Wohnraumes in der Heinrich-Heine-Straße wird die „Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im Barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlage 1) beschlossen.


In der Gemeinde Kleinmachnow besteht großer Bedarf an barrierefreiem Wohnen, der nicht zuletzt nach den Wünschen der interessierten älteren Bürger möglichst in zentraler Lage abgedeckt wer­den soll.

 

Das geplante Vorhaben der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) in der Heinrich‑Heine‑Straße entspricht diesen Vorstellungen: Der Rathausmarkt mit seinen Ange­boten und Einrichtungen, das Ärztehaus am August-Bebel-Platz und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (Buslinien) sind fußläufig gut erreichbar.

 

Im Zusammenhang mit einer ersten Ideenfindung für das Vorhaben im Zeitraum 2009/10 hatte sich herausgestellt, dass der Bebauungsplan BP‑KLM‑019 „Ortskern Kleinmachnow“ zu ändern war, um Planungsrecht für das Vorhaben zu schaffen. Der daraufhin aufgestellte B-Plan KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich‑Heine‑Straße“ trat am 29.02.2012 in Kraft.

 

Im Frühjahr 2012 führte die gewog ein europaweites VOF‑Verfahren durch, mit dem ein für die Planung des Vorhabens geeignetes Architekturbüro ausgewählt wurde. Das Verfahren und sein Ergebnis sind dem Aufsichtsrat der gewog (AR) in seiner Sitzung am 20.06.2012 erläutert worden. In gleicher Sitzung genehmigte der AR die Realisierung des Vorhabens und ermächtigte die Ge­schäftsführung, die entsprechenden Planungen zu beauftragen.

 

Barrierefreie Wohnräume stellen höhere Anforderungen an die Ausstattung und an Raumgrößen, insbesondere in den Sanitärbereichen. Durch diese besonderen Anforderungen ergeben sich etwas höhere Baukosten als bei normalem Standard. Barrierefreier Wohnraum wird deshalb von Investoren ohne Förderung seltener errichtet.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow und der AR der gewog haben ein großes Interesse daran, dass das Vorhaben zeitnah realisiert wird und alsbald entsprechender Wohnraum für ältere Menschen mit beeinträchtigter Mobilität geschaffen wird. Die Realisierung soll deshalb von der Gemeinde unterstützt werden. Eine Bezuschussung hatte die Gemeindevertretung erstmals mit DS-Nr. 211/08 v. 10.07.2008 beschlossen. Mit Schreiben vom 08.06.2012 (vgl. Anlage 2) hat die gewog schriftlich um eine Bezuschussung nachgesucht. Der Bauantrag soll bis Ende 2012 eingereicht und mindestens der Rohbau noch im Jahr 2013 fertiggestellt werden.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der gewog eine Zuwendung in Höhe von 400.000,00 €, die in zwei Raten in Höhe von je 200.000,00 € ausgezahlt werden soll. Vorstellbar ist, die erste Rate bei Vor­lage der Baugenehmigung und die zweite Rate bei Rohbaufertigstellung auszuzahlen. Im Zuwendungs­bescheid der Gemeinde sind Zweckbindung und Modalitäten konkret festzuschreiben.

 

Bei der gewog liegen schon jetzt mehr als 200 Anträge auf Anmietung einer Wohnung im barriere­freien Wohnen Heinrich‑Heine‑Straße vor. Voraussichtlich werden nicht mehr als 45 Woh­nungen entstehen. Zur Belegung dieser begehrten Wohnungen soll die als Anlage 1 beigefügte Richtlinie erlassen werden. Mit der Richtlinie wird sichergestellt, dass das Belegungsrecht – vorrangig für ältere, in ihrer Mobilität eingeschränkte Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger – der Gemeinde Kleinmachnow obliegt. Die Vermietung erfolgt dann auf der Grundlage von Berechtigungs­scheinen der Gemeinde durch die Eigentümerin gewog.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

5020

 Finanz-HH 2012

EURO: 400.000,00

Produktgruppe:

5220

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

M-000080

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Richtlinie zur Vergabe von Wohnraum im barrierefreien Wohnen Heinrich-Heine-Straße

nur zur Information:

2.         Schreiben gewog vom 08.06.2012