Betreff
Grundsatzbeschluss zum "Straßenbau Erlenweg" zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg
Vorlage
DS-Nr. 107/12
Art
Beschlussvorlage

Die Straße Erlenweg im Abschnitt zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg soll erstmalig hergestellt werden. Der Straßenbau besteht aus den Teileinrichtungen:

 

-                Fahrbahn,

-                Gehwege,

-                Straßenbeleuchtung

-                Regenentwässerung und

-                Grundstückszufahrten

 

Die für diese Straßenbaumaßnahme erforderlichen Planungen sind bis zur Entwurfsplanung (Grundlage für das Bauprogramm und den Errichtungsbeschluss) fortzuführen.

Bei der weiteren Planung soll die Vorplanung mit Stand 03. Mai 2012 gemäß Anlage beachtet werden.


Die Straße Erlenweg im Abschnitt zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg ist die letzte noch nicht erstmalig hergestellte Straße in der Villenkolonie Kleinmachnow. An diesem Straßenabschnitt sind inzwischen alle bebaubaren Grundstücke bebaut und die Anwohner haben bereits im Jahr 2008 die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches gefordert, da die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Kinder durch die nicht vorhandenen Gehweg bzw. Trennungen der Verkehrsfläche von Fahrbahn und Seitenbereiche nicht gegeben ist. Eine Hauptproblematik stellt in diesem Straßenabschnitt der starke Besucher- und Dienstleisterverkehr zur Seniorenresidenz „Augustinum“ dar. Mit der Fachinformation BAU-Nr. 002/12 wurden die Vorplanungen den Mitgliedern des Bauausschusses vorgestellt und es erfolgte eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer und Anwohner am 08.05.2012. Die dem Bauausschuss im Januar 2012 vorgestellten Vorplanungsunterlagen wurden in Vorbereitung der Bürgerinformationsveranstaltung um eine Planungsvariante erweitert.

In dieser Veranstaltung hat sich ein Großteil der betroffenen Grundstückseigentümer für den Straßenbau ausgesprochen und ein Meinungsbild zur zukünftigen Straßengestaltung abgegeben. Der daraus resultierende Vorplanungsstand 03. Mai 2012 ist Anlage zum heutigen Beschluss.

 

Dieser Grundsatzbeschluss zum „Straßenbau Erlenweg“ befähigt die Verwaltung, die Planungen weiter voran zu treiben, um ein detailliert abgestimmtes Bauprogramm der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem Bauprogramm werden die voraussichtlichen Kosten ermittelt und die Umlagehöhe für die einzelnen Grundstückseigentümer. Ziel ist, den Straßenbau im Erlenweg im Jahr 2013 durchzuführen.

 

Anhand erster Vorplanungen zeichnet sich aus heutiger Sicht die Finanzierung der Planung und späteren Umsetzung wie folgt ab:

 

Finanzierungsvorausschau:

Kosten zur Erarbeitung der Unterlagen für den Errichtungsbeschluss (Aufwand):

 

Vorplanungskosten i.H.v.                                                                               40.000,00 EUR

                               im Haushalt 20.. zu veranschlagen                                      .…-… EUR

                               bereits im Haushalt veranschlagt i.H.v.                          40.000,00 EUR

                               (üpl/apl zu veranschlagen i.H.v.                                        ……-. EUR)

                               Deckung erfolgt aus                                                               (Budget)

 

 

Vorausschau der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt:

 

geschätzte investive Gesamtkosten i.H.v.                                          max. 400.000,00 EUR

                               davon Erwerb Grundstück i.H.v.                                          .…-… EUR

                               davon Baukosten einschl. Planungskosten i.H.v.          400.000,00 EUR

                               davon Ausstattung i.H.v.                                                     .…-… EUR

 

mögliche Kreditaufnahme notwendig                                                                        nein

 

mögliche Fördermittel                                                                                                 nein

 

jährliche Folgekosten (Aufwand)

                               für Personalkosten                                                                         nein

                               für Unterhaltung/Wartung                                                                 ja

                               für Mieten/Pachten                                                                       nein

                               für Bewirtschaftung                                                                           ja

                               für Zinsen                                                                                        nein

 

                               Abschreibungen entspr. Nutzungsdauer                                 50 Jahre

 

Einnahmen (Ertrag)

                               Gebühren (90 % Umlagepflicht)                                                        ja

                               Vermietung                                                                                   nein

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 40.000,00

Budget/Teilhaushalt:

5026

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

5410

     

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage

Vorplanung Stand 03. Mai 2012; Lagepläne 1 u 2