Die
Straße Erlenweg im Abschnitt zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg soll
erstmalig hergestellt werden. Der Straßenbau besteht aus den Teileinrichtungen:
-
Fahrbahn,
-
Gehwege,
-
Straßenbeleuchtung
-
Regenentwässerung
und
-
Grundstückszufahrten
Die für diese Straßenbaumaßnahme erforderlichen
Planungen sind bis zur Entwurfsplanung (Grundlage für das Bauprogramm und den
Errichtungsbeschluss) fortzuführen.
Bei der weiteren Planung soll die Vorplanung mit
Stand 03. Mai 2012 gemäß Anlage beachtet werden.
Die
Straße Erlenweg im Abschnitt zwischen Heinrich-Mann-Straße und Kiefernweg ist
die letzte noch nicht erstmalig hergestellte Straße in der Villenkolonie
Kleinmachnow. An diesem Straßenabschnitt sind inzwischen alle bebaubaren Grundstücke
bebaut und die Anwohner haben bereits im Jahr 2008 die Ausweisung eines
verkehrsberuhigten Bereiches gefordert, da die Verkehrssicherheit für Fußgänger
und Kinder durch die nicht vorhandenen Gehweg bzw. Trennungen der
Verkehrsfläche von Fahrbahn und Seitenbereiche nicht gegeben ist. Eine
Hauptproblematik stellt in diesem Straßenabschnitt der starke Besucher- und
Dienstleisterverkehr zur Seniorenresidenz „Augustinum“ dar. Mit der Fachinformation
BAU-Nr. 002/12 wurden die Vorplanungen den Mitgliedern des Bauausschusses
vorgestellt und es erfolgte eine Informationsveranstaltung für die betroffenen
Grundstückseigentümer und Anwohner am 08.05.2012. Die dem Bauausschuss im
Januar 2012 vorgestellten Vorplanungsunterlagen wurden in Vorbereitung der
Bürgerinformationsveranstaltung um eine Planungsvariante erweitert.
In
dieser Veranstaltung hat sich ein Großteil der betroffenen
Grundstückseigentümer für den Straßenbau ausgesprochen und ein Meinungsbild zur
zukünftigen Straßengestaltung abgegeben. Der daraus resultierende
Vorplanungsstand 03. Mai 2012 ist Anlage zum heutigen Beschluss.
Dieser
Grundsatzbeschluss zum „Straßenbau Erlenweg“ befähigt die Verwaltung, die
Planungen weiter voran zu treiben, um ein detailliert abgestimmtes Bauprogramm
der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem Bauprogramm
werden die voraussichtlichen Kosten ermittelt und die Umlagehöhe für die
einzelnen Grundstückseigentümer. Ziel ist, den Straßenbau im Erlenweg im Jahr
2013 durchzuführen.
Anhand
erster Vorplanungen zeichnet sich aus heutiger Sicht die Finanzierung der
Planung und späteren Umsetzung wie folgt ab:
Finanzierungsvorausschau:
Kosten
zur Erarbeitung der Unterlagen für den Errichtungsbeschluss (Aufwand):
Vorplanungskosten
i.H.v. 40.000,00
EUR
im Haushalt 20..
zu veranschlagen .…-…
EUR
bereits im
Haushalt veranschlagt i.H.v. 40.000,00
EUR
(üpl/apl zu
veranschlagen i.H.v. ……-.
EUR)
Deckung erfolgt
aus (Budget)
Vorausschau der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt:
geschätzte
investive Gesamtkosten i.H.v. max.
400.000,00 EUR
davon Erwerb
Grundstück i.H.v. .…-…
EUR
davon Baukosten
einschl. Planungskosten i.H.v. 400.000,00
EUR
davon Ausstattung
i.H.v. .…-…
EUR
mögliche
Kreditaufnahme notwendig nein
mögliche
Fördermittel nein
jährliche
Folgekosten (Aufwand)
für
Personalkosten nein
für
Unterhaltung/Wartung ja
für
Mieten/Pachten nein
für
Bewirtschaftung ja
für Zinsen nein
Abschreibungen
entspr. Nutzungsdauer 50
Jahre
Einnahmen
(Ertrag)
Gebühren (90 %
Umlagepflicht) ja
Vermietung nein
Anlage
Vorplanung
Stand 03. Mai 2012; Lagepläne 1 u 2