Die
Straßenbeleuchtung in den Straßen: Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg soll
grundhaft entsprechend den heutigen DIN-Normen erneuert werden.
Die
für diese Baumaßnahme erforderlichen Planungen und Untersuchungen –lichttechnisches
Projekt, insbesondere zu Kosten LED-Leuchten im Vergleich zu herkömmlichen NAV
- sind bis zur Entwurfsplanung (Grundlage für das Bauprogramm und den
Errichtungsbeschluss) fortzuführen.
In
Kleinmachnow sind noch sechs Straßenbeleuchtungsanlagen aus den 60-er Jahren
des letzten Jahrhunderts vorhanden. Dazu zählt unter anderem die
Beleuchtungsanlage in der Straße Im Tal. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der
Straße Am Weinberg ist schon im Jahr 1970 errichtet worden. Die zwei Leuchten
in der Straße Winzerweg sind 1974 dazugekommen. Aufgrund dessen, dass das ganze
Wohngebiet am Weinberg immer stärker als Schulweg genutzt wird, wird es
erforderlich, die einschlägigen DIN-Normen auch bei der Straßenbeleuchtung
einzuhalten. Die derzeitige DDR-Beleuchtung hat noch Bestandsschutz, ist jedoch
aufgrund ihres Alters am Ende des technischen Lebensaltes angelangt. Die
Mastabstände sind überdurchschnittlich groß, auch im Hinblick auf andere
DDR-Anlagen im Ortsgebiet. Damit können die Mindestbeleuchtungsstärken im
Wohngebiet nicht eingehalten werden. In der Verwaltung sind von den anliegenden
Grundstückseigentümern dementsprechende Beschwerden eingegangen bzw.
vorgetragen worden. Um den technischen Zustand der Anlage und deren
Leistungsfähigkeit sowie Gesetzmäßigkeit zu dokumentieren, hat die Verwaltung
ein Gutachten beauftragt, welches diesem Grundsatzbeschluss beiliegt.
Die
Erneuerung des Gehweges in der Straße Am Weinberg trägt bedeutend zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder bei. Somit ist das
letzte Hindernis zu einer besonders guten Verkehrssicherheit die derzeit noch
schlechte Straßenbeleuchtungsanlage. Bei dem Bau der Gehwegbefestigung ist
bereits auf eine zukünftige Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage Rücksicht
genommen worden, so wurde an Engstellen ein Leerrohr mit verlegt. Die Trasse
würde speziell in der Straße Am Weinberg in der Alleebaumreihe liegen, hier
müsste unter den Bäumen grabenlos durchörtert werden, welches technisch keine Mehrkosten
oder höhere finanzielle Aufwendungen verursacht.
Da
die allgemeine öffentliche Meinung dahin tendiert, bei Neuanlage von
Straßenbeleuchtung LED-Leuchten aufzustellen, hat die Verwaltung als
Anschauungsobjekt eine LED-Leuchte gegenüber dem Eingang des Weinberggymnasiums
probeweise aufgestellt. Diese Leuchte hat eine Leistung nach Angaben des
Herstellers von 45 W und eine Lichtfarbe von 3.000 K. Die vorhandenen
RSL-Leuchten haben 2 x 50 W, wobei ein Leuchtmittel ab 22:00 Uhr zwecks
Stromersparnis abgeschaltet wird.
Mit
diesem Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung befähigt werden, ein
entsprechendes lichttechnisches Projekt für die drei Straßen erarbeiten zu
lassen und entsprechende Kostenuntersuchungen zu den LED-Leuchten, den
herkömmlichen NAV und den Stromverbrauch vorzulegen. Nach Ermittlung der Kosten
kann auch die Umlagehöhe auf die betroffenen Grundstückseigentümer ermittelt
werden.
Eine
Voranfrage bei der Unteren Denkmalschutz Behörde hat ergeben, dass hinsichtlich
des Denkmalschutzes keine besonderen Anforderungen zur Beleuchtungsart und zum
Lampentyp erhoben werden.
Anhand
erster technischer Untersuchung zeichnet sich die Finanzierung wie folgt ab:
Finanzierungsvorausschau:
Kosten
zur Erarbeitung der Unterlagen für den Errichtungsbeschluss (Aufwand):
Vorplanungskosten
i.H.v. 5.000,00
EUR
im Haushalt 20..
zu veranschlagen .…-…
EUR
bereits im
Haushalt veranschlagt i.H.v. 5.000,00
EUR
(üpl/apl zu
veranschlagen i.H.v. …-.
EUR)
Deckung erfolgt
aus (Budget)
Vorausschau der Kosten zum jetztigen Zeitpunkt:
geschätzte
investive Gesamtkosten i.H.v. max.
150.000,00 EUR
davon Erwerb
Grundstück i.H.v. .…-…
EUR
davon Baukosten
einschl. Planungskosten i.H.v. 150.000,00
EUR
davon Ausstattung
i.H.v. .…-…
EUR
mögliche
Kreditaufnahme notwendig nein
mögliche
Fördermittel (nach gegenwärtigen Fördermittelbestimmungen) nein
jährliche
Folgekosten (Aufwand)
für
Personalkosten nein
für
Unterhaltung/Wartung ja
für
Mieten/Pachten nein
für
Bewirtschaftung ja
für Zinsen nein
Abschreibungen
entspr. Nutzungsdauer .…25
Jahre
Einnahmen
(Ertrag)
Gebühren (50 %
Umlagepflicht) ja
Vermietung nein
Anlagen
Anlage
1 – Technische Untersuchung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Weinbergvierteil,
Elektroplanungsbüro Böhmert, 09.07.2012
Zur
Information:
Anlage
2 – Lageplan der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage