Betreff
Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Weinbergviertel
Vorlage
DS-Nr. 108/12
Art
Beschlussvorlage

Die Straßenbeleuchtung in den Straßen: Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg soll grundhaft entsprechend den heutigen DIN-Normen erneuert werden.

Die für diese Baumaßnahme erforderlichen Planungen und Untersuchungen –lichttechnisches Projekt, insbesondere zu Kosten LED-Leuchten im Vergleich zu herkömmlichen NAV - sind bis zur Entwurfsplanung (Grundlage für das Bauprogramm und den Errichtungsbeschluss) fortzuführen.


In Kleinmachnow sind noch sechs Straßenbeleuchtungsanlagen aus den 60-er Jahren des letzten Jahrhunderts vorhanden. Dazu zählt unter anderem die Beleuchtungsanlage in der Straße Im Tal. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße Am Weinberg ist schon im Jahr 1970 errichtet worden. Die zwei Leuchten in der Straße Winzerweg sind 1974 dazugekommen. Aufgrund dessen, dass das ganze Wohngebiet am Weinberg immer stärker als Schulweg genutzt wird, wird es erforderlich, die einschlägigen DIN-Normen auch bei der Straßenbeleuchtung einzuhalten. Die derzeitige DDR-Beleuchtung hat noch Bestandsschutz, ist jedoch aufgrund ihres Alters am Ende des technischen Lebensaltes angelangt. Die Mastabstände sind überdurchschnittlich groß, auch im Hinblick auf andere DDR-Anlagen im Ortsgebiet. Damit können die Mindestbeleuchtungsstärken im Wohngebiet nicht eingehalten werden. In der Verwaltung sind von den anliegenden Grundstückseigentümern dementsprechende Beschwerden eingegangen bzw. vorgetragen worden. Um den technischen Zustand der Anlage und deren Leistungsfähigkeit sowie Gesetzmäßigkeit zu dokumentieren, hat die Verwaltung ein Gutachten beauftragt, welches diesem Grundsatzbeschluss beiliegt.

 

Die Erneuerung des Gehweges in der Straße Am Weinberg trägt bedeutend zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder bei. Somit ist das letzte Hindernis zu einer besonders guten Verkehrssicherheit die derzeit noch schlechte Straßenbeleuchtungsanlage. Bei dem Bau der Gehwegbefestigung ist bereits auf eine zukünftige Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage Rücksicht genommen worden, so wurde an Engstellen ein Leerrohr mit verlegt. Die Trasse würde speziell in der Straße Am Weinberg in der Alleebaumreihe liegen, hier müsste unter den Bäumen grabenlos durchörtert werden, welches technisch keine Mehrkosten oder höhere finanzielle Aufwendungen verursacht.

 

Da die allgemeine öffentliche Meinung dahin tendiert, bei Neuanlage von Straßenbeleuchtung LED-Leuchten aufzustellen, hat die Verwaltung als Anschauungsobjekt eine LED-Leuchte gegenüber dem Eingang des Weinberggymnasiums probeweise aufgestellt. Diese Leuchte hat eine Leistung nach Angaben des Herstellers von 45 W und eine Lichtfarbe von 3.000 K. Die vorhandenen RSL-Leuchten haben 2 x 50 W, wobei ein Leuchtmittel ab 22:00 Uhr zwecks Stromersparnis abgeschaltet wird.

 

Mit diesem Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung befähigt werden, ein entsprechendes lichttechnisches Projekt für die drei Straßen erarbeiten zu lassen und entsprechende Kostenuntersuchungen zu den LED-Leuchten, den herkömmlichen NAV und den Stromverbrauch vorzulegen. Nach Ermittlung der Kosten kann auch die Umlagehöhe auf die betroffenen Grundstückseigentümer ermittelt werden.

Eine Voranfrage bei der Unteren Denkmalschutz Behörde hat ergeben, dass hinsichtlich des Denkmalschutzes keine besonderen Anforderungen zur Beleuchtungsart und zum Lampentyp erhoben werden.

Anhand erster technischer Untersuchung zeichnet sich die Finanzierung wie folgt ab:

 

Finanzierungsvorausschau:

Kosten zur Erarbeitung der Unterlagen für den Errichtungsbeschluss (Aufwand):

 

Vorplanungskosten i.H.v.                                                                                 5.000,00 EUR

                               im Haushalt 20.. zu veranschlagen                                      .…-… EUR

                               bereits im Haushalt veranschlagt i.H.v.                            5.000,00 EUR

                               (üpl/apl zu veranschlagen i.H.v.                                            …-. EUR)

                               Deckung erfolgt aus                                                               (Budget)

 

 

Vorausschau der Kosten zum jetztigen Zeitpunkt:

 

geschätzte investive Gesamtkosten i.H.v.                                          max. 150.000,00 EUR

                               davon Erwerb Grundstück i.H.v.                                          .…-… EUR

                               davon Baukosten einschl. Planungskosten i.H.v.          150.000,00 EUR

                               davon Ausstattung i.H.v.                                                     .…-… EUR

 

mögliche Kreditaufnahme notwendig                                                                        nein

 

mögliche Fördermittel (nach gegenwärtigen Fördermittelbestimmungen)               nein

 

jährliche Folgekosten (Aufwand)

                               für Personalkosten                                                                         nein

                               für Unterhaltung/Wartung                                                                 ja

                               für Mieten/Pachten                                                                       nein

                               für Bewirtschaftung                                                                           ja

                               für Zinsen                                                                                        nein

 

                               Abschreibungen entspr. Nutzungsdauer                            .…25 Jahre

 

Einnahmen (Ertrag)

                               Gebühren (50 % Umlagepflicht)                                                        ja

                               Vermietung                                                                                   nein

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 5.000,00

Budget/Teilhaushalt:

5026

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

54.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Technische Untersuchung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Weinbergvierteil, Elektroplanungsbüro Böhmert, 09.07.2012

 

Zur Information:

Anlage 2 – Lageplan der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlage