Betreff
Straßenbau Schopfheimer Allee Aufhebung der DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 und Neufassung zum geänderten Bauprogramm
Vorlage
DS-Nr. 109/12
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Beschluss zur DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 „Straßenbau Schopfheimer Allee“ wird             aufgehoben.

 

2.         Mit der DS-Nr. 109/12 wird der Beschluss „Straßenbau Schopfheimer Allee“ mit geändertem     Bauprogramm neu gefasst, um eine ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes         westlich von der Karl-Marx-Straße und nördlich des Adolf-Grimme-Ringes durch Erweiterung           und Verbesserung der Erschließungsanlagen sicher zu stellen.

 

Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter (Änderungen werden kursiv/fett dargestellt; dahinter in Klammern Inhalt der DS-Nr. 004/11):

 

-           Herstellung der Fahrbahn in Asphalt, beidseitig Gossen aus Granitgroßsteinpflaster, Breite 50 cm, Einfassung Fahrbahn mit Granithochborden, Fahrbahnbreite von Karl-Marx-Straße bis Kurve vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 5,90 m, Kurvenbreite vor Anbindung Adolf-Grimme-Ring 7,25 m, Kurvenbreite nach Anbindung Einmündung Adolf-Grimme-Ring 7,00 m, zwischen beiden Kurven Fahrbahnbreite 6,50 m, Fahrbahnbreite von Kurve nach Anbindung Adolf-Grimme-Ring bis Wendeanlage 6,00 m (vorher 5,50 m),

-           Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind: Einbau von rotem Betonpflaster im Bereich der Einmündung Adolf-Grimme-Ring, Pflasterung von Aufmerksamkeitsfeldern mit rotem Granit im Bereich des Eingangs der Waldorf-Schule, Fahrbahneinengung entfällt(Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m im Bereich des Wohnhauses Höhe Spandauer Teich),

-           Widmung des Neubaus als Fahrradstraße,

-           Befestigung der Gehwege mit Betonplatten MulitTec-Farbe beige, erdbraun nuanciert, Stärke 8 cm,

-           Herstellung von Längsparkplätzen vor dem Grundstück der Waldorf-Schule mittels Granitgroßsteinpflaster mit Rasenfuge,

-           geschlossene Regenentwässerung mit Vorflut in den Spandauer Teich über die vorhandene Regenwassereinigungs- und Absetzanlage,

-           Fahrbahnbeleuchtung: dekorative Beleuchtung, Bauart gleich wie Adolf-Grimme-Ring ausgestattet mit Energiesparleuchten,

-           Kreisverkehr 30 m Durchmesser mit Ein- und Ausfädelspuren für 15-m-Busse (Kreisverkehr Durchmesser 25 m),

-           Einmündungsradien auf die Karl-Marx-Straße nördlich 10 m, südlich 8 m, (vorher 6 m),

-           Entsiegelung entfällt (auf dem bisherigen Erschließungsweg von der Karl-Marx-Straße bis ehemaligem Pförtnerhaus werden die Asphaltdecke und der Unterbau entfernt).

 

3.         Die für den Straßenbau zusätzlich erforderlichen Mittel (nach jetziger Schätzung) in Höhe von             200.000,00 Euro, sind für das Haushaltsjahr 2013 einzuplanen.


Gegen das Bauprogramm „Schopfheimer Allee“ entsprechend DS-Nr. 004/11 hat die BBIS Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass sie einen Rechtanspruch auf eine ordnungsgemäße Erschließung ihres Grundstückes hat. Der in mehreren Beratungen mit der BBIS gemeinsam erarbeitete Kompromiss sah die Einarbeitung von Ausweichstellen und die Aufweitung von Kurvenbereichen sowie der oberen Wendeanlage vor. Die daraus resultierende Beschlussvorlage des Bürgermeisters DS-Nr. 128/11 vom 08.09.2011 wurde durch die Gemeindevertretung abgelehnt.

 

Da die Gemeinde Kleinmachnow mit dem Bebauungsplan KLM-BP-025 und den städtebaulichen Verträgen die Verpflichtung übernommen hat, die Erschließungsanlage zu bauen, wurde ein Gutachter hinzugezogen, der die bisherige Erschließung beurteilt. Dies geschah im engen Austausch mit der BBIS. Leider hat die BBIS keinen Fachgutachter vorgeschlagen und den gemeindlichen Gutachter nicht mit bestellt. Somit waren mehrere Gesprächsrunden erforderlich, um die ordnungsgemäße Erschließung des Seeberggebietes sicherstellen zu können. In der Anlage 2 ist die Endfassung der gutachterlichen Stellungnahme des Büros BSV Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing Reinhold Baier GmbH beigefügt. Um die weiteren Forderungen der BBIS bearbeiten zu können, waren mehrere Verkehrszählungen, auch automatische, erforderlich. Mit den vorliegenden Fahrbahnbreiten ist der Begegnungsfall Bus-Pkw auf der gesamten Strecke möglich. Der Begegnungsfall Bus-Lkw ist auf den geraden Abschnitten und zwischen beiden Kurven möglich. Der Begegnungsfall 15-m-Reisebus (größte Schleppkurve eines Fahrzeuges) mit Pkw ist im Bereich der zwei Kurven nicht möglich, hier muss jeweils ein Fahrzeug anhalten. Die entsprechenden Sichtbeziehungen sind frei zu halten und in diesem Bereich sind die straßenbegleitenden Pflanzungen stark einzuschränken.

 

Die notwendigen Fahrbahnaufweitungen in den Kurvenbereichen werden als Gosse ausgebildet, d. h. die Asphaltfahrbahnbreite wird durchgängig 5 m betragen, so dass die Sicherheit durch die Breite der Asphaltdecke erhöht wird.

 

Die Baukosten werden durch die Fahrbahnverbreiterungen nur unwesentlich steigen. Wesentlicher für die Baukostenerhöhung sind die gestiegenen Rohstoff- und Materialpreise und die Verlegung von Medien, da teilweise vorher der Tiefbau von den Versorgungsunternehmen durchgeführt werden sollte. Da die Zeiten des geplanten Straßenbaus deutlich überschritten wurden, sind die Medienversorgungsunternehmen nicht mehr in der Lage, eigene Mittel zur Verfügung zu stellen, so dass sich hier Kostenteilungen entsprechend der Konzessionsverträge bemerkbar machen. So werden die geschätzten Baukosten derzeit bei 1,1 Mio. € liegen. Die Haushaltsmittel sind bis auf den Rest von 720.000,00 € verbraucht, so dass im Haushaltsjahr 2013 eine Erhöhung um

200.000,00 € notwendig wird.

 

Finanzierung

 

Kosten zum jetzigen Zeitpunkt:

 

Vorplanungskosten                                                                                                                  .…-… EUR

 

investive Gesamtkosten i.H.v.                                                                                1.100.000,00 EUR

                                            davon Erwerb Grundstück i.H.v.                                               .…-… EUR

                                            davon Baukosten i.H.v.                                                 1.100.000,00 EUR

                                            davon Ausstattung i.H.v.                                                            .…-… EUR

 

voraussichtliche Planung in Jahresscheiben entspr. Bauzeitenplan:

                                            2012 M-000050                                                                    720.000,00 EUR

                                            2012 M-000075                                                                    197.000,00 EUR

                                            2013                                                                                        200.000,00 EUR

                                            20..                                                                                                      .…… EUR

Verpflichtungsermächtigung erforderlich                                                                                      ja

 

Beiträge gemäß städtebaulichem Vertrag i.H.v.                                                251.600,00 EUR

 

Kreditaufnahme i.H.v.  .- EUR

jährliche Tilgungskosten (….%)                                                                                                      - EUR

 

 

jährliche Folgekosten (Aufwand) i.H.v.                                                                      33.000,00 EUR

                                            davon für Personalkosten                                                          .…-… EUR

                                            davon für Unterhaltung/Wartung                                     1.000,00 EUR

                                            davon für Mieten/Pachten                                                       .…-… EUR

                                            davon für Bewirtschaftung (z. B. Winterdienst)          10.000,00 EUR

                                            davon für Zinsen                                                                            .…-… EUR

                                            weitere spezifische Kosten                                                        .…-… EUR

                                            Abschreibungen entspr. Nutzungsdauer                       22.000,00 EUR

                                            (50 Jahre)

 

Einnahmen (Ertrag) i.H.v.                                                                                                   5.020,00 EUR

                                            davon aus Gebühren                                                                   .…-…EUR

                                            davon aus Vermietung                                                               .…-… EUR

                                            Erträge aus Auflösung Sonderposten                               5.020,00 EUR

                                            weitere spezifische Erträge                                                       .…-… EUR

 

Hinweis:

Zum Zeitpunkt der Beschlusserarbeitung lag der Gemeinde Kleinmachnow keine Äußerung der BBIS zur Endfassung der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn Dr. Ing. Baier vor.

Die Verhandlungen zwischen Bürgermeister und der BBIS zur vom städtebaulichen Vertrag abweichenden Kostenbeteiligung der BBIS am Straßenbau waren bis Mitte Juli 2012 noch nicht abgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

5026

 Finanz-HH 2012 M-000050

                              M-000075

EURO: 720.000,00

EURO: 197.000,00

Produktgruppe:

5410

 Finanz-HH 2013

EURO: 200.000,00

Maßnahmen-Nr:

000050/000075

 

 

 

 

 


Anlagen

Beschlussrelevant:

A 1 – Lagepläne Blatt 1 – 3, Stand 09.07.2012/Bauprogramm

A 2 – DS-Nr. 004/11 (ohne Anlagen)

 

zur Information:

A 3 – Gutachterliche Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Erschließung Schopfheimer Allee,                         Endfassung von Juli 2012, Dr. Ing.- Reinhold Baier