Betreff
Änderungsantrag zur DS-Nr. 077/12 - Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 121/12
Art
Antrag

Die in der DS-Nr. 077/12 enthaltenen Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages sind inhaltlich folgendermaßen zu verändern, anzupassen und zu erweitern:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Carolin Huder/Michael Martens GbR für die Kammerspiele Kleinmachnow, Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow, bei Vorlage eines langfristigen Pachtvertrages folgende Zuwendungen zu gewähren:

1.       im Haushaltsjahr 2012

a) eine laufende Zuwendung in Höhe von 50.000 €

für Marketing, Programmgestaltung und organisatorische Infrastruktur. Dafür werden die Finanzmittel überplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

b) eine investive Zuwendung in Höhe von 100.000 €

für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow. Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

c) eine investive Zuwendung in Höhe von 50.000 €

für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik. Dafür werden die Finanzmittel außerplanmäßig im Budget 40.12 zur Verfügung gestellt.

2.       im Haushaltsjahr 2013

a) eine investive Zuwendung in Höhe von 150.000 €

für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Gastronomie und das Foyer sowie die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für Ton- und Lichttechnik. Dafür sind die Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzuplanen.

b) eine investive Zuwendung in Höhe von 50.000 €

für die baulichen Veränderungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele Kleinmachnow.  Dafür sind die Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzuplanen.

 

3. Der Zuwendungsempfänger soll verpflichtet werden, Regelungen in den Pachtvertrag mit        dem Eigentümer wie folgt aufzunehmen:

-      eine festgeschriebene Dauer des Pachtverhältnisses von mindestens zehn Jahren,

-      einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Eigentümer für Investitionen am und im Gebäude,

-      eine Abtretung dieser Erstattungsansprüche des Zuwendungsempfängers an die Gemeinde Kleinmachnow.

 

4.  Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt mittels Zuwendungsbescheiden, welche auch die Zweckgebundenheit der Zuwendung sowie Rückzahlungsverpflichtungen regeln. In den Zuwendungsbescheiden für die investiven Zuwendungen ist insbesondere folgendes festzuschreiben:

-      Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage einer baufachlich geprüften Ausführungsplanung für die Baumaßnahmen.

-      Die Förderung erfolgt in Höhe von 95 % der mit Rechnung nachgewiesenen Kosten begrenzt durch den oben ausgewiesenen Maximalbetrag.

-      Sollte der Zuwendungsempfänger (Carolin Huder/Michael Martens GbR) vor Ablauf der zeitlichen Bindung den Betrieb aufgeben, ist er auf Verlangen der Bewilligungsbehörde dazu verpflichtet, den auf den restlichen Zeitraum umgelegten Anteil des Zuwendungsbetrages zurückzuzahlen.

 

5.    Die unter Punkt 1 und 2 benannten Zuschüsse werden unter der Maßgabe gewährt, dass die Betreiber bis zum 01.01.2013 eine Kulturgenossenschaft gründen, die bis zu diesem Datum eine Genossenschaftseinlage in Höhe von minimal 25.000 € nachweist und bis zum 01.01.2014 eine weitere Genossenschaftseinlage einwirbt, die dann insgesamt die Höhe von 50.000 € beinhaltet.