Die
Gemeinde Kleinmachnow tritt dem Rahmenvertrag über sozialräumliche
Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag) des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom
04.04.2012 bei.
Der Kreistag des Landkreises
Potsdam-Mittelmark hat am 29.04.2010
zur Drucksache Nr.: 2010/215 einstimmig die Umsetzung des
Sozialraum-Projektes beginnend mit dem Aufgabenbereich Kinder/Jugend/Familie
beschlossen. Die sozialräumliche Arbeit des Landkreises ist besonders darauf
ausgerichtet, sich als engagierte Region für Familien und Kinder zu
profilieren.
Mit dem Sozialraumprojekt werden
insbesondere die folgenden Ziele und Prinzipien verfolgt:
1.
Familien/Eltern/Kinder
stärken, gesundes altersentsprechendes Aufwachsen fördern, Orientierung am
Willen der Menschen, Selbsthilfeaktivierung
2.
Unterstützung
in der Lebenswelt der Familien, Ressourcen vor Ort erkennen und nutzen, soziale
Infrastruktur verbessern, Gemeinwesenorientierung (Vereine) und Einbindung des
bürgerschaftlichen Engagements, Entwicklung attraktiver Städte und Gemeinden
3.
Frühe
Hilfen und präventiver Kinderschutz, niederschwellige Unterstützung ab der
Geburt, verbunden mit professionellen Settings
4.
Selbständige
Netzwerke kooperieren und leisten Unterstützung im Vorfeld von Interventionen à
Begleitung, Beratung - z.B. in Familienzentren
In der Folge fasste der Kreistag des
Landkreises Potsdam-Mittelmark am 16.02.2012 zur Drucksache Nr.: 2012/433
einstimmig den Beschluss zur Umsetzung des Sozialraumvertrages in der
Projektlaufphase 2012/13. Zu schaffenden Gremien (regionale Beiräte und Regionalteams)
sind umfangreiche Rechte sowie die Entscheidung über die Verteilung eines
Regionalbudgets übertragen worden.
Nach Unterzeichnung des
Rahmenvertrages über die sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag)/ (Anlagen
1 a-d dieser DS) durch Landrat und 1. Beigeordneten des Landkreises steht
nunmehr der Beitritt der Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises an.
Durch den Rahmenvertrag soll über
eine gute Kooperation mit den Städten und Gemeinden und Trägern der freien
Jugendhilfe die kreative, innovative regionale und sozialräumliche Entwicklung
beschleunigt und befördert werden.
Der Beitritt der Gemeinde
Kleinmachnow zum Rahmenvertrag über die sozialräumliche Zusammenarbeit stellt
eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, die sozialräumliche Arbeit im
Interesse der Einwohner voranzubringen. Es geht nicht darum Zuständigkeiten zu
verlagern oder aufzuheben, sondern starre Systeme zu überwinden und möglichst
auch Bürokratie abzubauen. Es geht um eine veränderte Philosophie in der
Betrachtung von Einwohnerpotenzialen und darum, wie soziale Arbeit ausgestaltet
werden kann. Die Verknüpfung von Wissen und Können der Städte, Gemeinden, Ämter
und des Landkreises soll neue, bessere und effektive Lösungen hervorbringen.
Anlagen:
1a.
Rahmenvertrag über die sozialräumliche Zusammenarbeit (Sozialraumvertrag) vom
04.04.2012
1b.
Anlage 1 zum Sozialraumvertrag: Ziele, Angebote, fachliche Standards
1c.
Anlage 2 zum Sozialraumvertrag: Kennzahlen für die Sozialräume und Regionen
1d.
Anlage 3 zum Sozialraumvertrag: Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung und
Qualität der Leistungsangebote in ausgewählten Bereichen des SGB VIII
(Allgemeine Qualitätsentwicklungsvereinbarung)