Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Herstellung der Verkehrssicherheit auf dem
ehemaligen Kolonnenweges eine Asphaltdünnschicht in einer Breite von 2,5 m
aufzubringen.
Von
einer detaillierten Vorplanung kann abgesehen werden, da in der Örtlichkeit
bereits ein Weg verläuft.
Der
Wegeabschnitt auf Höhe des Campingplatzes ist Teil des Grundsatzbeschlusses
„Gemeinsamer Rad- und Wanderweg entlang des Teltowkanals“ vom 19.03.2009
(DS-Nr. 047-1/09).
Die
Gemeinde Kleinmachnow hat Grundstücke angekauft, auf denen bereits ein
vorhandener Weg (ehemaliger Kolonnenweg) verläuft. Mit dem Verkäufer und dem
Campingplatzbetreiber als Pächter wurde die Versetzung des vorhandenen Zauns
vereinbart, so dass der vorhandene Weg dann außerhalb des Campingplatzes liegt.
Der
vorhandene Weg ist in weiten Abschnitten durch Wurzeln stark angehoben worden. Durch Aufbringen einer Asphaltschicht soll die
Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden.
Baumbestand
ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Anlagen:
(1)
Übersichtsplan
des Wegeabschnittes