1.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.
2.
Der
Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
4.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt,
von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“
trat am 03.09.1997 in Kraft.
Ein kurz darauf gestellter Normenkontrollantrag eines
Grundstückseigentümers wurde vom [damaligen] Oberverwaltungsgericht Brandenburg
(OVG Frankfurt/Oder, jetzt: OVG Berlin-Brandenburg) mit Urteil vom 10.07.2000 /
Az. 3 D 16/99.NE abgewiesen.
Am 14.06.2010 beschloss die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 048/12/2, für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 ein Verfahren
zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f einzuleiten (Geltungsbereich
vgl. Anlage 1).
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich beschränken
auf
in der Planzeichnung:
· die
Reduzierung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse von bisher max. III auf
künftig max. II; Aufenthaltsräume im Dachraum sollen nicht mehr möglich sein, die
festgesetzten Trauf- und Firsthöhen (6,0 m und 12,0 m) werden
unverändert beibehalten;
in den textlichen Festsetzungen:
· die
Änderung der textlichen Festsetzung (TF) Nr. 1, so dass die Nutzung auf dem
Grundstück Karl-Marx-Straße 2 oberhalb
des ersten Vollgeschosses nicht mehr wie bisher nur auf Wohnen beschränkt ist;
· die
Anpassung TF-Nr. 3 hinsichtlich der Vollgeschossigkeit;
· die
Ergänzung einer TF, so dass sowohl die städtebaulich gewünschte Dachform
(Satteldach), als auch eine städtebaulich gewünschte Mindestdachneigung (30 °)
erreicht werden.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans
KLM-BP-001-f bleiben von der Änderung unberührt.
Anlagen:
1.
Geltungsbereich
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“
Bebauungsplan-Entwurf
(Stand: 06.08.2012), bestehend aus
2.
Teil A
– Planzeichnung
3.
Teil B
– Textliche Festsetzungen