Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f "Eigenherd Nord" für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 128/12
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ trat am 03.09.1997 in Kraft.

 

Ein kurz darauf gestellter Normenkontrollantrag eines Grundstückseigentümers wurde vom [damaligen] Oberverwaltungsgericht Brandenburg (OVG Frankfurt/Oder, jetzt: OVG Berlin-Brandenburg) mit Urteil vom 10.07.2000 / Az. 3 D 16/99.NE abgewiesen.

 

Am 14.06.2010 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 048/12/2, für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f einzuleiten (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll sich beschränken auf

in der Planzeichnung:

·       die Reduzierung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse von bisher max. III auf künftig max. II; Aufenthaltsräume im Dachraum sollen nicht mehr möglich sein, die festgesetzten Trauf- und Firsthöhen (6,0 m und 12,0 m) werden unverändert beibehalten;

in den textlichen Festsetzungen:

·       die Änderung der textlichen Festsetzung (TF) Nr. 1, so dass die Nutzung auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 2 oberhalb des ersten Vollgeschosses nicht mehr wie bisher nur auf Wohnen beschränkt ist;

·       die Anpassung TF-Nr. 3 hinsichtlich der Vollgeschossigkeit;

·       die Ergänzung einer TF, so dass sowohl die städtebaulich gewünschte Dachform (Satteldach), als auch eine städtebaulich gewünschte Mindestdachneigung (30 °) erreicht werden.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-f bleiben von der Änderung unberührt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: NN

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: NN

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“

Bebauungsplan-Entwurf (Stand: 06.08.2012), bestehend aus

2.         Teil A – Planzeichnung

3.         Teil B – Textliche Festsetzungen