Betreff
Empfehlungen gem. Ziff. III (3) Vereinsförderrichtlinien
Vorlage
055/10
Art
Beschlussvorlage

Die Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht aufgeführten Vereine wird  in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.


Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 25. März 2010 die neuen Vereinsförderrichtlinien mit der Maßgabe, dass die von den Vereinen bereits gestellten Förderanträge für das Jahr 2010 nicht entsprechend den neuen Anforderungen ergänzt werden müssen.

Gemäß Ziffer III (3) der Vereinsförderrichtlinien obliegt es dem Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales, Empfehlungen für diejenigen Anträge auszusprechen, die den nach den Vereinsförderrichtlinien auszuweisenden Eigenanteil nicht belegen oder die Höhe von 10.000 € zuwendungsfähige Ausgaben pro Maßnahmen übersteigen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

28.10., 33.10., 42.10.

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

 

 

Maßnahmen-Nr:

     

 


Anlagen:

Übersicht der Anträge