Betreff
Weiterführung Prioritätenliste zur Herstellung/Erneuerung/Verbesserung der gemeindlichen Straßen für den Zeitraum bis 2020
Vorlage
DS-Nr. 129/12
Art
Beschlussvorlage

1.    Nachfolgend genannte Straßen werden aufgrund ihres schlechten bzw. sehr schlechten           Zustandes entsprechend der angegebenen Priorität in den nächsten Jahren erstmalig            hergestellt/erneuert/verbessert.

 

Priorität

Straßenname

1

Rehwinkel

1

Römerbrücke

1

Tannengrund

2

Am Bannwald (Karl-Marx-Straße bis Meiereifeld)

3

Föhrenwald von Haus Nr. 6 bis Machnower Busch

4

Am Hochwald (Stahnsdorfer Damm bis Oberberg)

5

Elsternstieg

6

Am Weinberg

7

Heidefeld zwischen Heidereiterweg und Stahnsdorfer Damm

8

Im Tal

9

Karl-Marx-Straße (Bereich OdF-Platz)

10

Märkische Heide (Schleusenweg bis Heidefeld)

11

Teerofendamm ( P + R-Straße bis Friedhofsbahn)

12

Bäkehang

 

2.     Die Verwaltung soll entsprechende Planungen einleiten und Bauprogramme aufstellen. Vor Umsetzung                 von Baumaßnahmen beschließt die GV die jeweilige Planung und das jeweilige Bauprogramm.


Zur Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow fordert der FD Finanzen einen Gemeindevertreterbeschluss zur Herstellung/Erneuerung/Verbesserung der gemeindlichen Straßen. Diese Prioritätenliste stellt einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung dar. Die Prioritätenliste ermächtigt die Verwaltung nur entsprechende Bauprogramme aufzustellen, die dann durch die Gemeindevertretung jeweils zu beschließen sind, ehe eine Umsetzung erfolgt.

 

Die bisherige Prioritätenliste vom 20.06.1996 DS-Nr. 130/96 ist veraltet und stellt seit längerem nicht mehr die Handlungsempfehlung für die Verwaltung dar. Aus diesem Grund wurden Zustandsberichte für das öffentliche Straßennetz der Gemeinde Kleinmachnow erarbeitet. Die erste Überarbeitung des Straßenzustandsberichtes von 1996 erfolgte 2004. Dieser Straßenzustandsbericht wurde am 10.06.2004 durch das beauftragte Ingenieurbüro IBS im Bauausschuss vorgestellt. Die zweite Überarbeitung des Straßenzustandsberichtes erfolgte 2011, dieser wurde am 16.05.2011 dem Bauausschuss der Gemeinde Kleinmachnow durch das ausführende Ingenieurbüro IBS vorgestellt. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten haben die Endfassung dieses Straßenzustandsberichtes in Kopie zur Kenntnis erhalten. In der Anlage 2 wurde eine Übersicht der gemeindlichen Straßen mit den Zustandsnoten 4, 5, 6 aus dem Straßenzustandsbericht 2011 erarbeitet. In dieser Übersicht sind die Erläuterungen zum derzeitigen Zustand vom Ingenieurbüro übernommen und Bemerkungen durch die Verwaltung hinzugefügt worden, so dass sich aus der Zustandsnote, den Bemerkungen und dem derzeitigen Zustand ein Handlungsbedarf ergibt.

Aus diesen hat die Verwaltung unter Beachtung von Bürgerhinweisen und eigenen Erfahrungen einen Vorschlag für eine Prioritätenliste erarbeitet. Diese ist mit möglichem Realisierungszeitraum versehen worden und mit voraussichtlichen Kosten aufgrund der Kostenbasis des Jahres 2011 versehen.

 

In der Anlage 3 ist zur Information ein Auszug aus der Zeitschrift der Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg beigefügt, in dem es um den Werteverzehr der öffentlichen Straßen geht. Auch in der Gemeinde Kleinmachnow ist dieser Werteverzehr in vollem Gange. Ein Großteil der Straßen ist zwischen 80 und 90 Jahre alt und entsprechend dem Zustandsbericht werden die Straßen der Zustandsnote 3 in ca. 10 bis 15 Jahren die Zustandsnote 4 bis 5 erreichen. Dies betrifft dann fast 50 % der gemeindlichen Straßen. Somit wird auf die Gemeinde Kleinmachnow ein sehr großer finanzieller Bedarf für die Erneuerung der vorhandenen Straßen in den nächsten Jahrzehnten zukommen.

 

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wurde auch in der Gemeinde Kleinmachnow die Doppik eingeführt. Aus der Bilanz der Aktiva von 2011 ergibt sich, dass die Gemeinde Kleinmachnow ein hohes Vermögen an Infrastrukturanlagen besitzt. Dies beläuft sich auf einen Wert von ca. 20 Mio. Euro. Diesen Wert gilt es langfristig zu erhalten und aus diesem Grund wird er mit ca. 950.000,00 Euro jährlich abgeschrieben. Diese 950.000,00 Euro müssten von Rechts wegen in der Gemeinde Kleinmachnow in die Erhaltung des vorhanden Infrastrukturvermögens investiert werden.

In der Anlage 5 ist eine Übersicht zum Straßenbau in den letzten 20 Jahren aufgestellt worden, aus der ist erkennbar, dass der Einsatz der gemeindlichen Mittel zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens nicht annähernd den Abschreibungswert erreicht. Weiterhin ist erkennbar, dass die eingesetzten Mittel in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind. Sollte diese Tendenz weiterhin beibehalten werden, wird in 10 bis 20 Jahren das Straßennetz der Gemeinde Kleinmachnow insbesondere in den Anliegerstraßen regelrecht zerfallen. Die Verwaltung versucht seit Jahren diesen Investitionsrückstau durch erhöhte Aufwendungen bei der Reparatur der vorhandenen Anlagen gegen zu wirken. Dies kann auf Dauer nicht von Erfolg gekrönt sein. Insbesondere die Straßen, welche aus Pflaster und Beton hergestellt sind, sind dauerhaft nicht zu reparieren, wenn ein Grundschadensbild eingetreten ist. Dies ist aufgrund des Alters der Anlagen bereits deutlich fortgeschritten. Die Belastung der Straßen nimmt stetig zu, auch die Fahrzeuge in der PKW-Klasse werden größer und schwerer und die gemeindlichen Anliegerstraßen werden in der Regel als Parkraum missbraucht. Daraus ergeben sich einseitige Belastungen der Fahrbahnen, die zu einem noch schnelleren Verschleiß führen, als wenn keine Beparkung der Anliegerstraßen stattfinden würde. Bei den asphaltierten Anliegerstraßen wurde im Jahr 2012 neue Verschleißschichten aufgebracht, die die jährlichen Reparaturkosten kurzzeitig senken werden, jedoch aufgrund der relativ kurzen Haltbarkeit dieser Reparaturmaßnahmen in 10 bis spätestens 15 Jahren wieder zum Sanierungsfall werden. Nur eine grundhafte Erneuerung der Anliegerstraßen lässt die Instandhaltungskosten senken und wird den gemeindlichen Straßen die Fähigkeit geben ihren Funktionen gerecht zu werden.

 

Die vorliegenden Kosten der Prioritätenliste erfassen die Hauptkosten Herstellung/Erneuerung der Fahrbahn und Ertüchtigung der Gehwege. Über die konkreten Maßnahmen muss dann das entsprechende Bauprogramm entscheiden. Das Bauprogramm legt die Straßengestaltungsart, die Ausbaubreiten, die Ausbaustandards der Fahrbahn und der Gehwege, die Grundstückszufahrten, sowie die eventuelle notwendige Erneuerung der Regenentwässerung und der Straßenbeleuchtung fest.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: