1. Der Bürgermeister wird
beauftragt, zügig Planungen für die bedarfsgerechte Erweiterung der
Hort-Kapazitäten zum Abbau der Ausnahmegenehmigungen erarbeiten zu lassen, die
notwendigen Errichtungs- und Projektbeschlüsse vorzubereiten und der
Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Bei der Investitions- und
der Finanzplanung sind die voraussichtlich notwendigen Mittel zu reservieren,
ggf. in den Haushaltsplan 2013 einzustellen, falls bis dahin schon die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausweislich des Geschäftsberichtes des
Kita-Verbundes vom 21.05.2012 fehlen in den Horten der Gemeinde zurzeit 168
Plätze, die nur mit Hilfe von Ausnahmegenehmigungen belegt werden können.
Die Horte sind seit Jahren überbelegt, ohne dass
die erforderlichen Schritte zur Schaffung der notwendigen Kapazitäten
unternommen wurden.
Die ist nicht länger hinnehmbar und
verantwortbar.
Wir wollen zügig Abhilfe schaffen. Deswegen muss
der Bürgermeister beauftragt werden, unverzüglich die notwendigen
Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.