1.
Der
Parkplatz gegenüber dem Marktplatz am Adam-Kuckhoff-Platz soll in seinen
jetzigen Ausmaßen befestigt werden. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise und
die Parkflächen in Betonformsteinen hergestellt werden. Der Zugangsweg sowie
die Abgrenzung der Parkflächen werden in andersfarbigen Betonsteinen
hergestellt. Eine ordnungsgemäße Entwässerung wird über eine Regenwasserleitung
mit anschließender Versickerung auf der Fläche des Parkplatzes realisiert. Die
übrigen Flächen des Grundstückes „Parkplatz“ werden mit ihrer ursprünglichen
Vegetation erhalten bleiben.
2.
Die
erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 € sind im Finanzhaushalt 2013
einzustellen.
Mit
dem Satzungsbeschluss DS-Nr. 067/12 für den Bebauungsplan KLM-BP-043
„Adam-Kuckhoff-Platz/An der Stammbahn“ wurde am 14.06.2012 Baurecht für die
Befestigung des dort vorhandenen Parkplatzes geschaffen. Bereits mit der DS-Nr.
026/12 hat die Gemeindevertretung am 22.03.2012 den Ankauf der dazu
erforderlichen Grundstücke beschlossen. Somit besteht seit kurzem die
Möglichkeit, den vorhanden Parkplatz in einen verkehrssicheren Zustand zu
versetzen. Dazu hat die Verwaltung ein Planungsbüro beauftragt, drei
entsprechende Vorplanungsvarianten zu erarbeiten. Diese sind in der Anlage zur Information beigefügt. Zur
Realisierung wird die Variante 3 empfohlen, da hier der Flächenverbrauch für
die Verkehrsfläche am geringsten ist und sich diese Fläche an der derzeitigen
Parkplatzfläche orientiert. Es wird eingeschätzt, dass diese 27 Stellplätze für
den Bedarf besonders an den Markttagen in Verbindung mit den Parkplätzen in der
Straße An der Stammbahn und Wolfswerder in diesem Bereich ausreichend sind.
Übersicht
Variantenvergleich
Variante |
Kosten in € |
Anzahl Pkw-Stellplätze |
Kosten je Stellplatz in
€ |
1 |
147.000,00 |
36 |
3.650,00 |
2 |
145.500,00 |
33 |
4.410,00 |
3 |
121.000,00 |
27 |
4.010,00 |
Da
es sich um eine selbstständige Erschließungsanlage handelt, sind die Kosten
vollständig durch die Gemeinde Kleinmachnow zu tragen.
In
den Haushalt 2013 sollen für die Planung und die Herstellung des Parkplatzes
sowie auch für Unvorhergesehenes bei Baufreimachung auf einer Fläche im
ehemaligen Grenzbereich insgesamt 150.000,00 € eingestellt werden.
Anlagen
Beschlussrelevant:
Anlage
1 Vorplanung Variante 3
Zur Information:
Anlage
2 – Variante 1
Anlage
3 – Variante 2