Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 soll die textliche Festsetzung
zur Zulässigkeit von Einfriedungen geändert werden. Die Grundzüge der in einen
Bebauungsplan-Vorentwurf aufzunehmenden, geänderten Regelung sind in Anlage 4
umrissen. Sie sind im weiteren Verfahren, unter Einbeziehung der Ergebnisse von
Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung, zu präzisieren.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft.
Teile seines Geltungsbereiches sind
sodann überplant worden, und zwar durch die Bebauungspläne KLM-BP-019-1
„Gewerbevilla“ (in Kraft getreten am 15.08.2002) und -019-2 „Zentrumsbereich im
Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001). Im Rahmen eines
weiteren Verfahrens erfolgte für den verbliebenen Geltungsbereich des
Ursprungsplanes 019 eine nunmehr als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-019“
bezeichnete Änderung (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft
getreten am 15.01.2003).
Durch den Änderungsplan KLM-BP-019-4
„Alten- und Pflegeheim“ (in Kraft getreten am 15.06.2007) wurden ein weiterer
Teil des Geltungsbereichs des Ursprungsplanes 019 – nun i. d. F. der 3.
Änderung – sowie ein Teil des Bebauungsplanes 019-2 ersetzt und insoweit
geändert. Schließlich erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5
„Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.01.2009), mit dem für den
verbliebenen Geltungsbereich des Ursprungsplanes KLM-BP-019 (i. d. F. der 3.
Änderung) zeichnerische und textliche Modifikationen erfolgten. Mit dem
Bebauungsplan KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ erfolgten Veränderungen im
Bereich der katholischen Kita sowie zur Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche
Adolf-Grimme-Ring/ Ost (in Kraft getreten am 20.03.2009).
Eigentümer im Geltungsbereich des
KLM-BP-019 haben mit Schreiben vom 20.01.2010 einen Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes in Hinblick auf die zulässigen Einfriedungen gestellt. In der rechtswirksamen
Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019 sind bisher nur offene Einfriedungen bis
zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Aus Gründen des Sichtschutzes und
Schutzes der Privatsphäre sollen die zulässige Höhe auf bis zu 2 m erhöht und
die Festlegungen stärker differenziert werden.
Aus Sicht der Verwaltung soll dem Antrag
in Teilen gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan-Änderungsverfahren
eingeleitet werden. Die Grundzüge der künftigen Festsetzung zu Einfriedungen im
Ortskern - die auch im Hinblick auf Regelungen in anderen Bebauungsplänen im
Gemeindegebiet entworfen wurden - sind in den Anlagen 4 und 5 dargestellt.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5, sind von der beabsichtigten Änderung
nicht betroffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8
soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2. Antrag
zur Änderung des Bebauungsplanes
3. Auszug
aus der rechtswirksamen Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019
4. Übersicht
über die textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen (Konzept, Stand 24.03.2010)
5. Arbeitsplan
(Visualisierung des Konzeptes)