Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 "Wohngebiete im Ortskern" (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
035-1/10
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.  Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 (in Kraft getreten am 30.01.2009) soll geändert werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 soll die textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von Einfriedungen geändert werden. Die Grundzüge der in einen Bebauungsplan-Vorentwurf aufzunehmenden, geänderten Regelung sind in Anlage 4 umrissen. Sie sind im weiteren Verfahren, unter Einbeziehung der Ergebnisse von Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung, zu präzisieren.  

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  


Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft.

 

Teile seines Geltungsbereiches sind sodann überplant worden, und zwar durch die Bebauungspläne KLM-BP-019-1 „Gewerbevilla“ (in Kraft getreten am 15.08.2002) und -019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001). Im Rahmen eines weiteren Verfahrens erfolgte für den verbliebenen Geltungsbereich des Ursprungsplanes 019 eine nunmehr als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnete Änderung (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003).

 

Durch den Änderungsplan KLM-BP-019-4 „Alten- und Pflegeheim“ (in Kraft getreten am 15.06.2007) wurden ein weiterer Teil des Geltungsbereichs des Ursprungsplanes 019 – nun i. d. F. der 3. Änderung – sowie ein Teil des Bebauungsplanes 019-2 ersetzt und insoweit geändert. Schließlich erfolgte die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.01.2009), mit dem für den verbliebenen Geltungsbereich des Ursprungsplanes KLM-BP-019 (i. d. F. der 3. Änderung) zeichnerische und textliche Modifikationen erfolgten. Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ erfolgten Veränderungen im Bereich der katholischen Kita sowie zur Verlängerung der öffentlichen Verkehrsfläche Adolf-Grimme-Ring/ Ost (in Kraft getreten am 20.03.2009).

 

Eigentümer im Geltungsbereich des KLM-BP-019 haben mit Schreiben vom 20.01.2010 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes in Hinblick auf die zulässigen Einfriedungen gestellt. In der rechtswirksamen Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019 sind bisher nur offene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Aus Gründen des Sichtschutzes und Schutzes der Privatsphäre sollen die zulässige Höhe auf bis zu 2 m erhöht und die Festlegungen stärker differenziert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung soll dem Antrag in Teilen gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet werden. Die Grundzüge der künftigen Festsetzung zu Einfriedungen im Ortskern - die auch im Hinblick auf Regelungen in anderen Bebauungsplänen im Gemeindegebiet entworfen wurden - sind in den Anlagen 4 und 5 dargestellt.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5, sind von der beabsichtigten Änderung nicht betroffen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO: ca. 8.000,00 €

Budget/Teilhaushalt:

50 (Bau/Wohn) / 18

 Finanz-HH 2010

EURO: ca. 8.000,00 €

Produktgruppe:

51.10

 

 

Maßnahmen-Nr:

     

 


Anlagen:

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.    Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes

3.    Auszug aus der rechtswirksamen Fassung des Bebauungsplanes KLM-BP-019

4.    Übersicht über die textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen (Konzept, Stand 24.03.2010)

5.    Arbeitsplan (Visualisierung des Konzeptes)