Betreff
Beschluss über den Kassenkredit des Wirtschaftsjahres 2013 für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 161/12
Art
Beschlussvorlage

Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow für das Jahr 2013 wird auf 102.300 EUR festgesetzt.


Gemäß § 14 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinde (Eigenbetriebsverordnung – EigV) vom 29. März 2009 ist der Höchstbetrag der Kassenkredite nicht mehr Bestandteil der Festsetzung des Wirtschaftsplanes. Musste bislang der Höchstbestand des Kassenkredites in der Haushaltssatzung festgesetzt werden und von der Kommunalaufsicht ab einer bestimmten Höhe genehmigt werden, so wird künftig von den bisherigen Festsetzungen abgesehen.

 

Nunmehr ist über den Höchstbetrag des Kassenkredites in Anwendung des § 86 Abs. 2 i.V.m. § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) – möglichst zeitgleich, aber außerhalb des eigentlichen Wirtschaftsplanes – ein gesonderter Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen. Dieser Beschluss ist der Kommunalaufsicht unverzüglich anzuzeigen.

 

Zum eventuellen Ausgleich von Zahlungsengpässen, verursacht durch Verzögerung der Kostenträger, ist die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Die Höhe des Kassenkredites soll unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben und 102.300 EUR betragen.

 

Eine Änderung des Beschlusses und somit des Höchstbetrages des Kassenkredites zieht nicht die Notwendigkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes nach sich.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2012

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: