Die Gemeinde Kleinmachnow errichtet für den
Waldorf-Kindergarten e.V. einen Neubau einer Waldorf-Kindertagesstätte. Der
Neubau soll den derzeit genutzten Bau Am Hochwald 30 ersetzen.
- Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) für
den Neubau Kindergarten mit Außenanlagen werden auf maximal 2.300.000,00
Euro festgesetzt (gedeckelt) und dieser Kostenrahmen darf nicht
überschritten werden.
In
diesen Kosten sind der Sicherungsaufschlag in Höhe von 6 % sowie Maßnahmen zur
Abschirmung gegen Mobilfunk-Immissionen enthalten.
Der vorgesehene Standort ist:
Am Hochwald 30; 14532 Kleinmachnow
1.
Ausgangssituation:
Der
Neubau einer Kindertagesstätte für den Waldorfkindergarten
Am Hochwald e.V. durch die Gemeinde Kleinmachnow ist seit längerem geplant.
Die
zu errichtende Kita wird ein Ersatzbau für den derzeit kaum noch nutzbaren
Bestandsbau. Er soll im Bereich des Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ auf
dem dafür ausgewiesenen Grundstück „Am Hochwald 30“, einer Teilfläche aus den
Flurstücken 289 und 290 der Flur 13 in Kleinmachnow erfolgen. In dem B-Plan ist
die entsprechende Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Kindergarten ausgewiesen.
Die
Waldorf-Kita Kleinmachnow ist nach § 12 III KitaG Brandenburg integraler
Bestandteil des Bedarfsplanes des Landkreises und somit ist die Gemeinde nach §
16 III KitaG Brandenburg in der Pflicht, die Kita zu bauen.
Im
Rahmen verschiedener Gespräche zwischen allen Beteiligten konnte festgestellt
werden, dass es einen breiten Konsens darüber gibt, die Kindertagesstätte an
diesem Standort zu bauen und dass die Notwendigkeit des Neubaus dringend
geboten ist. Das ergibt sich allein schon aus dem Zustand des derzeitigen
Bestandgebäudes. Es ist in seiner gegenwärtigen Ausprägung kaum noch nutzbar
und erfüllt die Anforderungen, die an die Erteilung einer Betriebserlaubnis
gestellt werden, nicht mehr. Das Landesjugendamt erteilt die Betriebserlaubnis
für diese Kita daher seit Jahren nur noch auf dem Wege der Ausnahmegenehmigung.
Darüber hinaus ergibt sich der Bedarf auch aus der Tatsache, dass die Nachfrage
nach Kita-Plätzen in der Waldorf-Kita Kleinmachnow kontinuierlich hoch ist und
die Kapazität der Einrichtung regelmäßig übersteigt. Zeitweise wurde und wird
daher eine Warteliste geführt.
Die
Kapazität der Einrichtung betrug 2009 insgesamt bis zu 95 Kinder. Im 4. Quartal
2009 sind 79 Kleinmachnower Kinder im Alter von 3-6 Jahren und 15 Kinder im
Alter von 1-3 Jahren dort betreut worden. Unter dem Strich kann festgehalten
werden, dass die Einrichtung sehr gut frequentiert und ausgelastet ist. Es kann
auch nicht davon ausgegangen werden, dass die insgesamt sehr gute Nachfrage in
den kommenden Jahren nachlassen wird.
2.
Zielstellung:
Ziel
der Gemeinde ist es, dem Waldorfkindergarten Am Hochwald e.V. als Träger der
Kindertagesstätte ein modernes Gebäude zur Verfügung zu stellen, dass sich
einerseits an den gängigen kommunalen Standards orientiert, gleichzeitig aber
auch den besonderen Bedürfnissen des pädagogischen Konzepts des Trägers
Rechnung trägt.
Aus
diesem Grund wurde gemeinsam mit der Geschäftsführung des Waldorfkindergarten
Am Hochwald e.V. ein abgestimmtes Raumkonzept erarbeitet, welches davon
ausgeht, dass künftig 60 Kindergartenkinder und 30 Krippenkinder zu betreuen
sein werden.
3.
Bisher eingeleitete Maßnahmen:
Vom
eingangs genannten Errichtungsbeschluss der Gemeinde DS 096-1/08 vom 24.04.2008
ausgehend, und in enger Zusammenarbeit mit dem Träger, wurden durch die
Gemeinde bereits folgende Maßnahmen entweder durchgeführt oder zumindest
eingeleitet:
3.1.
Erwerb des Grundstücks
Mit DS-Nr. 079/08, ebenfalls am 24.04.2008
beschlossen, wurde die Verwaltung durch die Gemeindevertretung beauftragt, die
zur Bebauung vorgesehene Fläche aus den Flurstücken 289 und 290 der Flur 13 zu
kaufen. Der Kaufvertrag zwischen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e. V.
und der Gemeinde Kleinmachnow wurde am 25.11.2008 geschlossen.
3.2.
Ideenfindung für den
Neubau
Die Verwaltung hat fünf Architekturbüros
eingeladen, auf der Grundlage einer von der Verwaltung übergebenen
Aufgabenstellung im Rahmen einer Ideenfindung, Planungsentwürfe für den Neubau
der Waldorf-Kita zu unterbreiten. Die eingereichten Entwürfe wurden einem
Gremium aus Vertretern der Verwaltung, des Waldorf-Kindergartens, des
Bauausschusses und des KuSo-Ausschusses vorgestellt. Mit großer Mehrheit wurde
der Entwurf des Architekturbüros Kerbl + Löffler aus Berlin als der am besten
geeignete Entwurf zur weiteren Beauftragung empfohlen.
Die Verwaltung
hat den Bauausschuss auf seiner Sitzung am 30.03.2009 und die
Gemeindevertretung am 09.04.2009 mit der Informationsunterlage Nr. 020/09
schriftlich über die Ergebnisse der Ideenfindung für den Neubau des
Waldorf-Kindergartens informiert.
Am 06.08.2009
wurde das Architekturbüro Kerbl + Löffler mit weiteren Planungsschritten bis
zur Genehmigungsplanung beauftragt. Die Genehmigungsplanung liegt
zwischenzeitig vor und der Bauantrag wurde eingereicht. Mit der
Genehmigungsplanung wurde auch eine Kostenberechnung übergeben.
4.
Kostenberechnung für den Neubau
Nach
der vom beauftragten Architekturbüro Kerbl + Löffler mit Datum vom 19.01.2010
vorgelegten Projektübersicht ergeben sich für das Vorhaben folgende Kosten:
Die Kostengruppe 200
der Kostenberechnung vom 19.01.2010 beinhaltet ausschließlich die Einzelkosten
der Untergruppe 210 „Herrichten“. Darüber hinaus gehende Kostenpositionen sind
bei dieser Kostenberechnung unberücksichtigt geblieben.
Daneben
gibt es nach der DIN 276 eine Reihe von Kostenpositionen, bei denen heute schon
bekannt ist, dass sie anfallen werden, die sich aber zurzeit noch einer genauen
Größenermittlung entziehen.
Konkret handelt es sich um die
Kostengruppe 220 für die öffentliche medientechnische Erschließung. Ganz
vorsichtigen Schätzungen der Verwaltung zufolge, könnten mit diesen Maßnahmen
Kosten in Höhe von noch einmal 50 T€ verbunden sein.
Somit sind für das Projekt Gesamtkosten von 2.453.350 € anzusetzen.
Neu und kostengünstig bisher nicht erfasst ist die
Umsetzung des Antrages DS-Nr. 014/10 zum Strahlenschutz.
Aus
Gründen der Planungssicherheit ist für die Haushaltsplanung durch die
Verwaltung für nicht planbare und unvorhersehbare Ausgaben auf diese
Kostenberechnung noch einmal ein Sicherungsaufschlag in Höhe von 6% in Ansatz
gebracht worden. Im Rahmen der Haushaltsplanung sind für diese Maßnahme daher Mittel in Höhe von 2,6 Mio. € vorgesehen.
Die
Drucksache Nr. 017-1/10 wurde durch den Bürgermeister in der Sitzung des
Bauausschusses am 19.04.2010 spezifiziert. Diese Spezifizierung wurde im
Beschlusstext DS-Nr. 017-2/10 aufgenommen.
5.
Weitere Schritte
5.1.
Zeitplanung
-
Der ursprünglichen Zeitplanung zufolge, sollte
das neu errichtete Gebäude im Dezember 2009 in Betrieb genommen werden. Dieses
Vorhaben konnten nicht realisiert werden.
-
Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass der
Bauantrag im April 2010 gestellt wird.
-
Der Baubeginn ist für das 2. Halbjahr 2010
vorgesehen.
-
Der Beginn der Nutzung durch den Träger ist
frühestens für das 2. Halbjahr 2011 angedacht.
6. Folgekosten
Das
Gebäude (samt Grundstück) wird ab Fertigstellung an den Waldorfkindergarten e.
V. vermietet. Somit fallen ab Inbetriebnahme des Gebäudes als Folgekosten
monatliche Abschreibungen in Höhe von 2708,33 Euro an.
Entsprechend der durch
den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 22.04.2010 beschlossenen Maßgabe wird
im Hauptausschuss am 03.05.2010 die
Ausweisung der Folgekosten vorgelegt und verteilt.
Anlagen (sind identisch mit DS-Nr.
017-1/10)
Zur Information
1.
Lageplan
der vorgesehenen Kita vom 20.03.2009
2.
Abgestimmtes
Raumkonzept und Ansicht der geplanten Kita vom 09.12.2009
3.
Projektübersicht/Kostenberechnung
vom 09.02.2010 (Verteilung ohne Untertitel)
4.
DS-Nr.
096-1/08 vom 24.04.2008
5.
Dokumentation
Entscheidungen zeitlicher Abläufe, Kostenerhöhung und Kosteneinsparpotientiale