Betreff
Durchführung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG)
Vorlage
DS-Nr. 005/13
Art
Beschlussvorlage

 

Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahre 2013 wird beschlossen.

 

 

Anlage

Ordnungsbehördliche Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2013


Auf Grund des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom 27. November 2006 - Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) § 5 Abs. 1 (GVBl. Teil I, Seite 158), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I/10 Nr. 46) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet sein.

 

Diese Tage werden mittels Ordnungsbehördlicher Verordnung  durch die Ordnungsbehörde für das Jahr 2013 festgesetzt.

 

Die Gewerbetreibenden des Rathausmarktes Kleinmachnow haben aus Anlass des Winzerfestes am 05.05.2013 und der Adventsmärkte am 01.12.2013 und am 22.12.2013  beantragt, dass die Verkaufsstellen an diesen Tagen geöffnet werden dürfen. 

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark gab die Empfehlung, die Gewerkschaften, die Industrie- und Handelskammer sowie das Landesamt für Arbeitsschutz in das Genehmigungsverfahren einzubinden. Diese wurden am 12.10.2012 um Stellungnahme gebeten.

 

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V.  und die Industrie- und Handelskammer erheben keine Einwände.

 

Von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di Bezirk Potsdam- Nordwestbrandenburg und dem Landesamt für Arbeitsschutz gab es keine Reaktionen.

 

Die Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor, so dass die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen werden kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

 

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein