1. Der aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe (vgl. Anlage) wird gebilligt.
2. Die Anregungen und Hinweise, die im Rahmen der ersten Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf im Zeitraum vom 09.08. bis 17.09.2010 eingegangen sind, wurden geprüft. Das Prüfergebnis ist in den unter „Anlage II“ beigefügten Abwägungstabellen dargestellt.
3. Zu dem aktualisierten Entwurf sind entsprechend § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Öffentlichkeit sowie die von der Lärmaktionsplanung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z. B. Straßenbaulastträger) zu hören.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit durch eine Auslegung des aktualisierten Entwurfes sowie eine ergänzende Erörterungsveranstaltung zu beteiligen. Hierzu sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne vorzusehen.
zu 1.:
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie, am 25. Juni 2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet, wurde im Jahr 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt. Gemäß § 47 d BImSchG besteht auch für die Gemeinde Kleinmachnow die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der den Mindestanforderungen des Anhangs V der EG-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen muss.
In der 2. Stufe ist ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) bis zum 18.07.13 zu erstellen. Über diese Pflichtaufgabe geht die Gemeinde Kleinmachnow mit Vorlage dieses Entwurfes zum Lärmaktionsplan, 2. Stufe, weit hinaus. Als freiwillige Leistung wurde dafür die Neuerstellung eines Schallimmissionsplans im Jahr 2010 beauftragt, welcher auch die Beurteilung von Gemeindestraßen ermöglichte (DTV > und < 8.200 Kfz).
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert in § 47 d (3): „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweiphasig vorgesehen, zunächst bzgl. des Vorentwurfs 2010 sowie anschließend zum vorabgestimmten Entwurf 2013 als Grundlage für die Beschlussfassung.
zu 2.:
Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf nahmen zehn Bürger an einer Erörterungsveranstaltung
am 31.08.2010 teil, 37 Anregungen von Bürgern gingen während der öffentlichen
Auslegung im Zeitraum vom 09.08.2010 bis einschließlich 17.09.2010 ein. Parallel
wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB), deren
Aufgabenbereiche durch den Lärmaktionsplan tatsächlich berührt sind, mit
Schreiben vom 10.08.2010 beteiligt. Die positiv abgewogenen Hinweise sind in
den Entwurf eingeflossen (Information zur Abwägung im Bauausschuss am
16.05.2011 und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am
18.05.2011, vgl. Fachinformationsnummer: BAU 009/11).
zu 3.:
Die
durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg im November 2012 erstellten strategischen Lärmkarten hinsichtlich
des Straßenverkehrslärms sowie die Anfang 2013 veröffentlichte Kartierung der
vorhersehbaren, durch Flugverkehr verursachten Lärmsituation, basierend auf
einer Prognose des Flugbetriebes am zukünftigen Flughafen BER für das Jahr
2015, sind ausgewertet und die Schlussfolgerungen in den aktualisierten Entwurf
aufgenommen worden.
In
Bezug auf die zwischenzeitlich erfolgte Maßnahmenumsetzung, im Vergleich zum
Vorentwurf 2010, wird insbesondere auf die Resultate von beantragten Prüfungen
von straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen durch die Untere Verkehrsbehörde
des Landkreises Potsdam-Mittelmark (UVB) sowie auf das Antwortschreiben des
Landesbetriebs Straßenwesen vom 02.05.2012 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf
der A 115 verwiesen. Die Ergebnisse eines gemeinsamen
Abstimmungsgespräches am 10.10.2011 zwischen UVB, Polizei, Gemeinde und Planungsbüro
zu den beabsichtigten Maßnahmen sind ebenfalls in den Entwurf eingegangen (Auskunft
zum Protokoll in der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Ausschuss für
Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am 30.11.2011, vgl. Fachinformationsnummer:
BAU 020/11).
Die auf
Grundlage des Schallimmissionsplanes 2010 ermittelten ruhigen Gebiete
(Lärmpegel von weniger/gleich 55 dB(A)) wurden um die gemäß des Beschlusses
„Ausweisung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung“ vom 21.11.2011
(DS-Nr. 188/11; vgl. Anlage 3) festgelegten Flächen ergänzt. Dazu
gehören auch die Schulstandorte, die gegen eine Zunahme des Lärms geschützt
werden sollen. Der neue Standort für die Grundschule Auf dem Seeberg im
Ortskern südlich des Rathauses (Adolf-Grimme-Ring 7) ist als künftig zu
schützende Nutzung mit in den aktualisierten Lärmaktionsplanentwurf aufgenommen
worden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
5110 |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Entwurf „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“, Stand: Februar 2013
nur zur Information:
2) DS-Nr. 077/10 v. 01.07.2012, „Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 2“
3)
DS-Nr. 188/11 v. 21.11.2011, „Ausweisung
ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung“