Betreff
Entwurf Lärmaktionsplan, Stufe 2, hier: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
DS-Nr. 011/13
Art
Beschlussvorlage

1.         Der aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe (vgl. Anlage) wird gebilligt.

 

2.         Die Anregungen und Hinweise, die im Rahmen der ersten Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf im Zeitraum vom 09.08. bis 17.09.2010 eingegangen sind, wurden geprüft. Das Prüfergebnis ist in den unter „Anlage II“ beigefügten Abwägungstabellen dargestellt.

 

3.         Zu dem aktualisierten Entwurf sind entsprechend § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Öffentlichkeit sowie die von der Lärmaktionsplanung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z. B. Straßenbaulastträger) zu hören.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit durch eine Auslegung des aktualisierten Entwurfes sowie eine ergänzende Erörterungsveranstaltung zu beteiligen. Hierzu sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne vorzusehen.


zu 1.:

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie, am 25. Juni 2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet, wurde im Jahr 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt. Gemäß § 47 d BImSchG besteht auch für die Gemeinde Kleinmachnow die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der den Mindestanforderungen des Anhangs V der EG-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen muss.

 

In der 2. Stufe ist ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) bis zum 18.07.13 zu erstellen. Über diese Pflichtaufgabe geht die Gemeinde Kleinmachnow mit Vorlage dieses Entwurfes zum Lärmaktionsplan, 2. Stufe, weit hinaus. Als freiwillige Leistung wurde dafür die Neuerstellung eines Schallimmissionsplans im Jahr 2010 beauftragt, welcher auch die Beurteilung von Gemeindestraßen ermöglichte (DTV > und < 8.200 Kfz).

 

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert in § 47 d (3): „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.“

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweiphasig vorgesehen, zunächst bzgl. des Vorentwurfs 2010 sowie anschließend zum vorabgestimmten Entwurf 2013 als Grundlage für die Beschlussfassung.

 

zu 2.:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf nahmen zehn Bürger an einer Erörterungsveranstaltung am 31.08.2010 teil, 37 Anregungen von Bürgern gingen während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 09.08.2010 bis einschließlich 17.09.2010 ein. Parallel wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch den Lärmaktionsplan tatsächlich berührt sind, mit Schreiben vom 10.08.2010 beteiligt. Die positiv abgewogenen Hinweise sind in den Entwurf eingeflossen (Information zur Abwägung im Bauausschuss am 16.05.2011 und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am 18.05.2011, vgl. Fachinformationsnummer: BAU 009/11).

 

zu 3.:

Die durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg im November 2012 erstellten strategischen Lärmkarten hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sowie die Anfang 2013 veröffentlichte Kartierung der vorhersehbaren, durch Flugverkehr verursachten Lärmsituation, basierend auf einer Prognose des Flugbetriebes am zukünftigen Flughafen BER für das Jahr 2015, sind ausgewertet und die Schlussfolgerungen in den aktualisierten Entwurf aufgenommen worden.

In Bezug auf die zwischenzeitlich erfolgte Maßnahmenumsetzung, im Vergleich zum Vorentwurf 2010, wird insbesondere auf die Resultate von beantragten Prüfungen von straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen durch die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark (UVB) sowie auf das Antwortschreiben des Landesbetriebs Straßenwesen vom 02.05.2012 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 115 verwiesen. Die Ergebnisse eines gemeinsamen Abstimmungsgespräches am 10.10.2011 zwischen UVB, Polizei, Gemeinde und Planungsbüro zu den beabsichtigten Maßnahmen sind ebenfalls in den Entwurf eingegangen (Auskunft zum Protokoll in der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am 30.11.2011, vgl. Fachinformationsnummer: BAU 020/11).

Die auf Grundlage des Schallimmissionsplanes 2010 ermittelten ruhigen Gebiete (Lärmpegel von weniger/gleich 55 dB(A)) wurden um die gemäß des Beschlusses „Ausweisung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung“ vom 21.11.2011 (DS-Nr. 188/11; vgl. Anlage 3) festgelegten Flächen ergänzt. Dazu gehören auch die Schulstandorte, die gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. Der neue Standort für die Grundschule Auf dem Seeberg im Ortskern südlich des Rathauses (Adolf-Grimme-Ring 7) ist als künftig zu schützende Nutzung mit in den aktualisierten Lärmaktionsplanentwurf aufgenommen worden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

10.700

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Entwurf „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“, Stand: Februar 2013

nur zur Information:

2)         DS-Nr. 077/10 v. 01.07.2012, „Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 2“

3)         DS-Nr. 188/11 v. 21.11.2011, „Ausweisung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung“