2)
Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt, zu
der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes einen Vorentwurf
erarbeiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist.
Daran anschließend ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Gegenwärtig
ist der FNP wirksam in der Fassung der 13. Änderung vom 06.09.2012, deren
Genehmigung am 31. Januar 2013 (Amtsblatt Nr. 01/2013) bekannt
gemacht wurde.
Mit DS-Nr. 164/12
vom 13.12.2012 beschloss die Gemeindevertretung, für das Grundstück „Zehlendorfer
Damm 185“ (Neue Hakeburg und deren Torhaus) sowie unmittelbar angrenzende
Flächen den dortigen Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ zu ändern. Das dazu
eingeleitete B‑Plan-Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt. Ziel ist es, anstelle einer Hotelnutzung
die von der Eigentümerin mittlerweile angestrebte Wohnnutzung zuzulassen.
Zugleich soll auf vormals beabsichtigte umfangreiche bauliche Erweiterungen der
Burg auf Dauer verzichtet werden (vgl. Anlage 3,
Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 164/12).
Der Flächennutzungsplan
(FNP) in der zurzeit wirksamen Fassung stellt den Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑
Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 bisher ebenfalls noch als „Sondergebiete“ mit den
Zweckbestimmungen „Hotel“ (SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar (vgl. Anlage 2,
Auszug FNP).
Damit
die von der Eigentümerin angestrebte (reine) Wohnnutzung planungsrechtlich
zulässig wird, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch die
Anpassung der Nutzungsarten im FNP erforderlich und ein entsprechendes
FNP-Änderungsverfahren einzuleiten.
Die
Eigentümerin hat sich dazu bereit erklärt, die Kosten für stadtplanerische
Leistungen auch zur Änderung des FNP sowie ggf. ergänzend notwendige
Fachgutachten zu tragen. Der entsprechende städtebauliche Vertrag zur Übernahme
dieser externen Kosten soll in Kürze abgeschlossen werden.
Neben den beiden vorgenannten
Bauleitplan-Verfahren wird auch eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages
UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 erforderlich sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
51.10 |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Kennzeichnung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-16
für Flächen im Bereich Neue Hakeburg
2)
Auszug aus dem FNP in der wirksamen
Fassung
nur zur Information:
3)
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2,
Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 164/12 v. 13.12.2012