Betreff
Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH - Umstrukturierung bei der E.ON edis AG -
Vorlage
DS-Nr. 018/13
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister  wird beauftragt, mit den Geschäftsanteilen an der Gesellschaft kommunaler E.ON e.dis Aktionäre mbH für die

 

1.)       Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ zu stimmen.

 

2.)       Übertragung des Vertriebsgeschäfts

 

a)   Abspaltung

Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.

 

b)   Umsetzungsweg

Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär Gesellschaft kommunaler edis Aktionäre mbH auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.

 

c)    Wahl Vertrieb/Netz

Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.

 

3.)       Der Vertreter der Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.

 


Die Bundesnetzagentur hält die derzeitige Aufstellung der E.ON edis AG mit dem sogenannten Netzmutter-Modell für nicht Unbundling- konform und fordert eine Trennung von Netz und Vertrieb, die über die bisher gewählte Struktur hinausgeht (Herstellung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens aufgrund entsprechender gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben). Die E.ON edis AG steht somit vor tiefgreifenden Veränderungen ihrer Unternehmensstruktur. Auf der Grundlage der Vorgaben der Bundesnetzagentur beabsichtigt E.ON alle Vertriebsgesellschaften der Regionalversorgungsunternehmen, so auch die E.ON edis, in eine Einheit zusammen zu führen und vom Netzbetrieb abzuspalten. Diese und die Vorbereitung weiterer Umstrukturierungen laufen derzeit bei E.ON als Restrukturierungsprojekt „E.ON 2.0“.

 

Die kommunalen Anteilseigner der E.ON-Regionalunternehmen haben sich gemeinsam mit dem Vorstand der E.ON edis in den letzten Monaten umfassend mit den Vorhaben und deren Konsequenzen befasst und haben die Gesellschafter und Treugeber der Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH sowie die direkten Aktionäre an der E.ON edis AG aus dem Gebiet der ehemaligen MEVAG im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 22.2.2013 über den bisherigen Sachstand in Kenntnis setzen.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow ist auf Grundlage der Beschlüsse DS-Nr.: 177/01 vom 27. September 2001 und DS-Nr.: 209/01 vom 25. Oktober 2001 seit 2001 Mitglied der Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH (früher Gesellschaft kommunaler MEVAG-Aktionäre mbH). Diese Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Böttcher, ist Aktionär der E.ON edis AG.

 

Im Rahmen dieses Abspaltungsverfahrens bietet die E.ON den Aktionären (u.a. die Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH) die Möglichkeit, die Beteiligungsquote am Netz zu erhöhen.

Der Prozess der Abspaltung ist in zwei Wegen denkbar. Zum Einen steht die 1-stufige-Variante, wonach die E.ON edis AG in die künftige Netzgesellschaft und die künftige Vertriebsgesellschaft aufgespalten wird. Diese Variante wäre steueroptimiert möglich (vorbehaltlich Auskunft der Finanzbehörde). Die Anteilseigner müssen hierbei einen einstimmigen Zustimmungsbeschluss fassen.

Zum Anderen kann die Abspaltung auch in einer 2-stufigen-Variante erfolgen. Dabei wird zunächst eine Zwischenholding Vertrieb gegründet, an den sich Anteilseigner (also die Gesellschaft kommunaler E.ON edis Aktionäre mbH) beteiligen und anschließend mit E.ON individuelle Tauschverträge abschließen. Diese Variante löst bei den Aktionären nach derzeitigem Rechtsbestand eine ca. 1,5 %ige Besteuerung aus. Die Anteilseigner müssen hierbei den Zustimmungsbeschluss mit mindestens 75 %iger Mehrheit fassen.

In der Entscheidung ist jeder Anteilseigner frei.

 

Hinsichtlich dem Tausch kommunaler Anteile Vertrieb gegen Netz ist anzumerken, dass sich bei Zustimmung aller kommunaler Anteilseigner der kommunale Anteil E.ON edis AG erhöht und somit noch stärker am regionalen Netzgeschäft und der dezentralen Erzeugung partizipieren.

Die Bewertung für die Abspaltung erfolgte von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern (BDO & KPMG). Hierzu liegt eine sogenannte Fairness Opinion vor.

 

Weitere Erläuterungen sind der Anlage zu entnehmen.    


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

 

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage