Betreff
Verkauf eines Böschungsmähers als Anbaugerät für den UNIMOG
Vorlage
DS-Nr. 021/13
Art
Beschlussvorlage

Der Werkleiter des Bauhofes wird beauftragt den Böschungsmäher, welcher als Anbaugerät für den UNIMOG vorhanden ist, freihändig an den Höchstbietenden zu verkaufen.

 


Der neue Werkleiter des Bauhofes hat nach der Übernahme alle vorhandenen Maschinen und Geräte des Bauhofes besichtigt. Die Überprüfung erfolgte auch für den Zustand der Geräte, die Auslastung dieser und die Abschätzung des Anfalls notwendiger Reparaturen in diesem und im nächsten Wirtschaftsjahr. Dabei wurden nichtfunktionsfähige  Geräte festgestellt. Da bei einigen die Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll waren, wurden diese als Ersatzteilspender verkauft.

Für einen UNIMOG ist ein Böschungsmäher als Anbaugerät im Bestand des Bauhofes vorhanden, welcher auf Grund seines Einsatzzweckes bisher sehr selten zum Einsatz kam. Das Gerät ist geeignet an Straßen außerhalb von Ortschaften die Bankett- und Seitenbereiche zu mähen. Da diese speziellen Straßen in der Gemeinde Kleinmachnow und in der Stadt Teltow nicht vorkommen, ist der Einsatz bisher sehr gering gewesen. Es hat sich außerdem herausgestellt, dass beim Einsatz dieses Gerätes im Stadt- und Gemeindegebiet auf Grund von herumliegenden Teilen wie Steinen und ähnlichen Gegenständen,  Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden usw. entstanden sind. Die Ausrüstung eines UNIMOG mit diesem Anbaugerät ist sehr umständlich und aufwendig. Der UNIMOG mit dem Anbaugerät kann auf  Grund der dann vorhandenen Straßenbreite nicht problemlos durch die gemeindlichen und städtischen Straßen fahren. Auf Grund der geringen Einsatzzeit sind die Stillstandszeiten sehr groß; das bedeutet, dass der Pflege- und Instandhal-tungsaufwand überdurchschnittlich hoch ist.

 

Durch das Anschaffen von weiteren Mähgeräten ist der Einsatz dieses Anbaugerätes nicht mehr notwendig, da die neueren Anschaffungen diese speziellen Aufgaben Mahd an straßenbe-gleitenden Grünstreifen besser, schneller und effizienter erledigen können.

 

Der Gerätewert des Anbaugerätes ist so hoch, dass die Nichtbenutzung der Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes „Bauhof“  schadet und die finanzielle Bilanz des Bauhofes somit verschlechtert. Aus diesem Grund ist dieses Anbaugerät zu veräußern. Erste Vorgespräche haben ergeben, dass der Markt für diese Anbaugeräte sehr klein ist und es schwierig sein wird, einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen.

 

Der Anschaffungspreis für den Bauhof ist leider nicht mehr zu ermitteln. Der Marktwert des An-baugerätes soll nach Auskunft von Händlern bei ca. 25.000 bis 30.000 Euro liegen.

 

Die finanziellen Einnahmen sollen zweckgebunden zur Anschaffung bzw. zum Ersatz vorhandener Geräte verwendet werden.