die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 (vgl.
Anlage 2) als Satzung.
2.
Die Begründung i. d. F. vom 15.04.2013
wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 14.06.2012 (DS-Nr. 048/12/2) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ eingeleitet worden. Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 2 eine gewerbliche Nutzung im Obergeschoss zulässig. Darüber hinaus werden eine Mindestdachneigung festgesetzt sowie die zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf max. 2 begrenzt.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-f sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 11.02.2013 bis einschließlich 15.03.2013 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 08.02.2013) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 als Satzung (Textbebauungsplan) beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Hinweis: Die Grundstückseigentümer tragen die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten und haben dazu einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Der dafür erforderliche max. Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
|
|||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“
2) 1.
Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ (Textbebauungsplan)
3)
Begründung, Stand 15.04.2013
nur zur Information:
4) Auslegungsbeschluss
vom 06.09.2012 (DS-Nr. 128/12) mit Anlagen