Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f "Eigenherd Nord" für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2
Vorlage
DS-Nr. 024/13
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 15.04.2013 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 14.06.2012 (DS-Nr. 048/12/2) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ eingeleitet worden. Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 2 eine gewerbliche Nutzung im Obergeschoss zulässig. Darüber hinaus werden eine Mindestdachneigung festgesetzt sowie die zulässige Anzahl der Vollgeschosse auf max. 2 begrenzt.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-001-f sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 11.02.2013 bis einschließlich 15.03.2013 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 08.02.2013) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 2 als Satzung (Textbebauungsplan) beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

Hinweis: Die Grundstückseigentümer tragen die mit den Verfahren verbundenen externen Kosten und haben dazu einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen. Der dafür erforderliche max. Betrag wurde bei der Gemeinde hinterlegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

 

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

11.009,64

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“

2) 1. Änderung KLM-BP-001-f „Eigenherd Nord“ (Textbebauungsplan)

3) Begründung, Stand 15.04.2013

nur zur Information:

4) Auslegungsbeschluss vom 06.09.2012 (DS-Nr. 128/12) mit Anlagen