Die Natura-Buchhandlung, Adolf-Grimme-Ring
12, Kleinmachnow, erhält den Auftrag, für folgende Schulen in Trägerschaft der
Gemeinde Kleinmachnow die Schulbücher zu liefern:
1. Eigenherd-Schule,
2. Grundschule
Auf dem Seeberg,
3. Steinweg-Schule,
4.
Das Auftragsvolumen beträgt ca. 55.000 € Brutto.
Erläuterung:
Die Lieferung erfolgt auf der Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes
vom 19.04.2002, in Verbindung mit Nr.2 des Rundschreibens des Ministeriums des
Innern vom 08.04.2003 und der Mitteilung Nr. 14/03 des Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport vom 10.04.2003, betreffend den Vergaben von
Lieferungen und Leistungen gem. § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung
(KomHKV) im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schulbüchern durch die
kommunalen Schulträger.
Das Buchpreisbindungsgesetz schließt einen unmittelbaren Preiswettbewerb
aus. Ein Wettbewerb darf deshalb nur dann eröffnet werden, wenn ein
Leistungswettbewerb überhaupt möglich ist. Ein Leistungswettbewerb ist aber nur
dann möglich, wenn und soweit zu erwarten ist, dass die Leistungen, die nach
dem Buchpreisbindungsgesetz vereinbart werden dürfen, zu den dort festgelegten
Preisen in qualitativ unterschiedlicher Weise angeboten und erbracht werden.
Für die Schulbuchbestellung 2010/11 ist nicht zu erwarten, dass die
Wirtschaftlichkeit von Angeboten zur Lieferung von Schulbüchern im Wettbewerb
unterschiedlich zu beurteilen sein könnte. Daher können die Verträge, soweit
sich ihr Abschluss nicht nach dem Wettbewerbsrecht des Bundes richtet, gemäß §
30 Abs. 1 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung freihändig geschlossen
werden.
Gemäß § 1 Satz 3 Buchpreisbindungsgesetz ist es ein wesentlicher
Normweck des Gesetzes, dass ein breites Buchangebot für eine breite
Öffentlichkeit zugänglich ist. Zu diesem Zweck soll durch das Gesetz die
Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen gefördert werden.
Dementsprechend sieht § 6 Abs.1 Buchpreisbindungsgesetz beispielsweise
ausdrücklich vor, dass die Beiträge und insbesondere die buchhändlerischen
Serviceleistungen zu berücksichtigen sind, die kleinere Buchhandlungen zur
flächendeckenden Versorgung mit Büchern erbringen.
Dieser Normzweck des Buchpreisbindungsgesetzes kann auch
gemeindehaushaltsrechtlich berücksichtigt werden, soweit dadurch die
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verträge über die Lieferung von Schulbüchern
nicht beeinträchtigt wird.
Im
Runderlass des Ministeriums der Finanzen zur befristeten Erhöhung der
Auftragswerte vom 11.Februar 2009, Pkt.1.1, wird auf folgendes verwiesen:
Befristet bis zum 31.12.2010 werden Auftragswerte für Beschränkte
Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb)
mit folgender Höhe eingeführt
• Freihändige Vergabe: 100.000 Euro
Unterhalb
dieser Auftragswerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines
Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben
durchführen.
Dabei
kann es im Ergebnis gerechtfertigt sein, die Verträge mit Buchhändlern zu
schließen, die im regionalen Einzugsbereich des Schulträgers zur
flächendeckenden Versorgung mit Büchern beitragen
und den Schulen sowie den Schülern und Eltern generell und nicht nur im
Hinblick auf die Beschaffung von Schulbüchern einen ortsnahen buchhändlerischen
Service bieten.
Vergabevorschlag:
Alle in der Bestellung
enthaltenen Schulbücher sind im Katalog der zugelassenen Schulbücher (Amtsblatt
des MBJS für das Land Brandenburg vom 11.03.2010, Schuljahr 2010/2011)
aufgeführt.
Die Beschaffung wurde in den vergangenen
Schuljahren an die Natura-Buchhandlung, Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 12,
vergeben.
Dies soll auch in diesem Jahr wieder so
gehandhabt werden, da die Natura-Buchhandlung der einzige Buchhändler im
regionalen Einzugbereich des Schulträgers Kleinmachnow ist. Die Natura-Buchhandlung
zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit aus.
Zudem ist sie ein nicht unerheblicher Gewerbesteuerzahler für die Gemeinde.
Die Auftragsvergabe basiert auf in 19-jähriger
Zusammenarbeit nachgewiesener Vertragstreue.
Im Schuljahr 2010/2011 beträgt das
Beschaffungsvolumen ca. 55.000 € und stellt sich in den einzelnen Schulen wie
folgt dar:
Untersachkonto |
Betrag |
Schule |
21110 / 57001 |
10.029,30 € |
Eigenherd-Schule |
21120 / 57001 |
9.047,75 € |
Grundschule
Auf dem Seeberg |
21140 / 57001 |
10.852,75 € |
Steinweg-Schule |
28200 / 57001 |
25.060,55 € |
Maxim-Gorki-Gesamtschule |
Summe: |
54.990,35 € |
|
Gemäß § 7 Abs.3 Nr.2 Buchpreisbindungsgesetz
gewähren die Verkäufer bei Sammelbestellungen von Büchern für den
Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder
allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen
besitzen, angeschafft werden, folgende Nachlässe.
Bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als:
·
50 000 Euro - 15 Prozent Nachlass.
Wie in jedem Jahr wird die beauftragte
Buchhandlung den entsprechenden Nachlass gewähren, in diesem Jahr 15 Prozent.
Es ist gewährleistet, dass die Schulbuchbeschaffung auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsansätze bleiben wird.
Anlagen:
Schulbuchbestellungen der
1. Eigenherd-Schule,
2.
Grundschule Auf dem Seeberg,
3.
Steinweg-Schule,
4.
Maxim-Gorki-Gesamtschule.