Betreff
Errichtungsbeschluss zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Weinbergviertel (Im Tal, Winzerweg, Am Weinberg)
Vorlage
DS-Nr. 020/13
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“ entsprechend der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros PIT vom 01.08.2013 (Anlage 1).

 

Als Leuchtentyp wird die Leuchte Richard IV, RAL 6005, moosgrün (Anlage 2) mit NAV (Natriumdampf-Hochdrucklampe) bestückt verwendet.

 

Die noch fehlenden Mittel in Höhe von 10.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2014 einzustellen.


Die Beleuchtungsanlagen im Gebiet der Straßen “Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg“ stammen aus den Jahren 1969/1970. Neben bautechnischen Mängeln sowie Verletzung der Sicherheitsvorschriften für den Betrieb elektrotechnischer Anlagen werden insbesondere die lichttechnischen Parameter nicht erreicht.

 

In Vorbereitung der Befassung der Gemeindevertretung mit der Thematik Straßenbeleuchtung Weinbergviertel wurde ein Gutachten eingeholt.

 

09.07.2012: Technische Untersuchung der Straßenbeleuchtungsanlagen für die Straßen „Am Weinberg“ – „Im Tal“ – „Winzerweg“.

 

Die Gemeindevertreter wurden über die Ergebnisse informiert, im September 2012 ein entsprechender Grundsatzbeschluss zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im „Weinbergviertel“ gefasst (DS-Nr.108/12). Auf dieser Grundlage sind die erforderlichen Planungen in Auftrag gegeben worden.

 

Am 07.01.2013 erfolgte im Bauausschuss eine Zwischeninformation zur Geh- und Fahrbahnbeleuchtung (Info-Bau 023/12). Im Ergebnis der Diskussion wurde eine mehrheitliche Empfehlung zur Anordnung von NAV-Lampen ausgesprochen.

 

Im Mai 2013 konnten sich die betroffenen Grundstückseigentümer zur technischen Lösung und zu den zu erwartenden Beiträgen entsprechend Straßenbaubeitragssatzung informieren. Lediglich zwei Bürger äußerten sich schriftlich. Angeregt wurden eine geringfügige Verschiebung eines Lampenstandortes sowie der Einsatz von NAV. Zudem sollte auch der Laternentyp „Modell Gaslaterne“ mit untersucht werden. Die geringfügige Verschiebung der Leuchte kann berücksichtigt werden und NAV gelangt zum Einsatz. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde soll das Modell „Gaslaterne“ gerade nicht aufgestellt werden, sondern eine moderne technische Leuchte.

 

Das Ingenieurbüro PIT, Herr Eisold, hat nunmehr die Entwurfsplanung für die Straßenbeleuchtungsanlage erarbeitet und die Planungsunterlagen zusammengestellt. Die lagemäßige Einordnung der vorhandenen Lichtpunkte ist in Anlage 4 und die neuen Lichtpunkte sind in Anlage 1 dargestellt.

 

Die Untersuchung der vorliegenden Anlagen ergab, dass mit vorhandenen 18 Lichtpunkten und Lichtpunktabständen zwischen 40 m bis 73 m das geforderte Beleuchtungsniveau sowie die Beleuchtungsqualität weit unterschritten werden. Die Messungen vor Ort und eine lichttechnische Berechnung ergaben eine mittlere Beleuchtungsstärke von 0,8 Lux, im Minimum bis 0,01 Lux bei einer Gleichmäßigkeit von << 0,1.

 

Folgende Werte sind entsprechend DIN (Beleuchtungsklassen S 4 und S 5) anzustreben bzw. einzuhalten:

 

Mittlere Beleuchtungsstärke               3 – 5 Lux   (abhängig von Örtlichkeit)

Minimale Beleuchtungsstärke          0,6 – 1 Lux   (abhängig von Örtlichkeit).

 

Folgende Anlagenkonfiguration ist vorgesehen:

 

Leuchtentyp    dekorativ, Richard IV (Leipziger Leuchten), Farbe RAL 6005, moosgrün (Anlage 2)

Leuchtmittel                70 W Natriumdampf-Hochdrucklampe

Mast                             gerade, 6m

Aufstellung                   einseitig “Im Tal, Winzerweg“

                                    zweiseitig versetzt “Am Weinberg“

Steuerung                    licht- und zeitabhängig

 

Da die Straße „Am Weinberg“ Teil des Schulweges und gleichzeitig eine Verbindung zwischen Kleinmachnow und Teltow ist, ergaben sich höhere Anforderungen an die Beleuchtungsstärke. Dies wird durch eine zweiseitige Mastaufstellung in der Straße “Am Weinberg“ erreicht.

 

Mit der Herstellung der neuen Beleuchtungsanlage wird es im Wohngebiet Weinbergviertel zu einer wesentlichen Verbesserung der Beleuchtung im Öffentlichen Straßenraum und zu verkehrssicheren Straßenfläche kommen.

 

Die Baumaßnahme soll eventuell im Winter 2013/14 oder aber im Frühjahr 2014 realisiert werden.

 

Die Baukosten für die Errichtung der Beleuchtungsanlage betragen entsprechend Kostenberechnung 72.000,00 €, die Gesamtkosten inklusive Planung und Bauüberwachung belaufen sich auf 86.000,00 €.

 

Die Kosten für die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage sind in vollem Umfang umlagepflichtig (Beleuchtung nach Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kleinmachnow, Anliegerstraßen – Anliegeranteil 70 %, Haupterschließungsstraßen - Anliegeranteil 50 %).Die Baumaßnahme wird durch Eigenmittel der Gemeine Kleinmachnow und durch Beiträge entsprechend Straßenbaubeitragssatzung finanziert. Die Straße „Im Tal“ und die Straße „Winzerweg“ sind im Sinne der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung Anliegerstraßen. Die Straße „Am Weinberg“ ist im Sinne der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung eine Haupterschließungsstraße.

 

Im Haushalt 2013 stehen Mittel in Höhe von 76.162,25 € zur Verfügung, so dass für das Jahr 2014 noch 10.000,00 € in den Haushalt einzustellen sind.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

M-000260

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

76.162,25

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

2013

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlagen beschlussrelevant:

Anlage 1 – Entwurfsplanung PIT vom 01.08.2013

Anlage 2 – Katalogbild Leuchtentyp Richard IV

Anlage 3 – Kostenberechnung PIT August 2013 für die Straßen „Im Tal“, „Winzerweg“ und „Am Weinberg“

Anlage zur Information:

Anlage 4 – Übersichtsplan Leuchtenbestand