Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. bei der zuständigen
Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit
auf der Autobahn A 115 im gesamten Gemeindegebiet Kleinmachnow auf eine max.
zulässige Geschwindigkeit in Höhe von 80 km/h zu beantragen,
2. die Entscheidung der Verkehrsbehörde innerhalb einer Woche nach Eingang den nach Lärmaktionsplan Stufe 2 potentiellen Lärmbetroffenen sowie den Fraktionen der Gemeinde zur Kenntnis zu geben.
Die bisher vorliegende negative Stellungnahme der
zuständigen Verkehrsbehörde ist nicht rechtsfähig. Durch den in Ziffer 1
benannten Antrag ist die zuständige Behörde verpflichtet, einen Bescheid zu
erlassen, der rechtsfähig ist.
Die Gemeinde Kleinmachnow kann gegen einen
Bescheid ggf. nicht in Widerspruch gehen bzw. ist ggf. nicht klageberechtigt.
Durch die Bekanntgabe der Entscheidung innerhalb einer Woche gegenüber den
Betroffenen sowie auch den Fraktionen der Gemeindevertretung wird die
Möglichkeit des Widerspruchs und ggf. der Klage der Bürger Kleinmachnows
ermöglicht.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|