2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu den zwei Varianten des Vorentwurfes eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen,
um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung
und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 163/12
vom 13. Dezember 2012 beschlossen, für eine Teilfläche des Plangebietes
KLM-BP-006-c, neu als „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
bezeichnet, einen eigenständigen Bebauungsplan mit dem Titel KLM-BP-006-c-4
„Verlängerung Fahrenheitstraße“ aufzustellen (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich).
Für diese Teilfläche ist inzwischen ein
Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet worden, wobei die Planzeichnung in zwei
Varianten vorliegt (vgl. Anl. 2):
Variante 1 bietet die Möglichkeit, den
im Wohngebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg (Plangebiet
KLM-BP-006-d) verlaufenden Fuß- und Radweg über eine Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung bis hin zur künftigen Fahrenheitstraße zu verlängern. Dies war
im bisher rechtswirksamen (Ursprungs-)Bebauungsplan ebenfalls vorgesehen und
wird deshalb seitens der Verwaltung bevorzugt.
Variante 2 legt den Schwerpunkt auf
Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung künftiger Gewerbegrundstücke.
Für die Textlichen Festsetzungen ist ein
erstes Konzept erarbeitet worden, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens zu
präzisieren sein wird (vgl. Anl. 3).
Zum Vorentwurf mit den beiden Varianten der Planzeichnung soll die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E
mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-006-c-4, Stand 19.04.2013, bestehend aus
2.
Teil A
Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen) in zwei Varianten
3.
Teil B
Text (textliche Festsetzungen)