Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße"
Vorlage
DS-Nr. 077/13
Art
Beschlussvorlage

1)         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, Teil A Planzeichnung (in zwei Varianten, vgl. Anl. 2) und Teil B Text (vgl. Anl. 3) wird gebilligt.

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, zu den zwei Varianten des Vorentwurfes eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und ihre voraussichtlichen Auswir­kungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ (Ursprungsplan) ist seit dem 27.03.1997 rechtswirksam und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ (Beschluss vom 05.09.1991/DS-Nr. 189/91).

 

Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 163/12 vom 13. Dezember 2012 beschlossen, für eine Teilfläche des Plangebietes KLM-BP-006-c, neu als „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ bezeichnet, einen eigenständigen Bebauungsplan mit dem Titel KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ aufzustellen (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich).

 

Für diese Teilfläche ist inzwischen ein Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet worden, wobei die Planzeichnung in zwei Varianten vorliegt (vgl. Anl. 2):

Variante 1 bietet die Möglichkeit, den im Wohngebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg (Plangebiet KLM-BP-006-d) verlaufenden Fuß- und Radweg über eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung bis hin zur künftigen Fahrenheitstraße zu verlängern. Dies war im bisher rechtswirksamen (Ursprungs-)Bebauungsplan ebenfalls vorgesehen und wird deshalb seitens der Verwaltung bevorzugt.

Variante 2 legt den Schwerpunkt auf Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung künftiger Gewerbegrundstücke.

 

Für die Textlichen Festsetzungen ist ein erstes Konzept erarbeitet worden, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens zu präzisieren sein wird (vgl. Anl. 3).

 

Zum Vorentwurf mit den beiden Varianten der Planzeichnung soll die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits erfolgt.

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4

Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-006-c-4, Stand 19.04.2013, bestehend aus

2.         Teil A Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen) in zwei Varianten

3.         Teil B Text (textliche Festsetzungen)