Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 "Adolf-Grimme-Ring" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 078/13
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ in der vorliegenden Fassung vom 19.08.2013 sowie die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Die Gemeindevertretung hat am 17.01.2013 mit DS-Nr. 205/12 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-019‑2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001), seit 20.03.2009 rechtswirksam in der Fassung KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“, zu ändern. Dazu wurde ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Geltungsbereiches).

 

Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen einerseits für die Errichtung der baulichen Anlagen für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie andererseits für die verbesserte verkehrliche Erschließung dieses Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer.

 

Hierfür sind einzelne Festsetzungen zu ändern, insbesondere

-           im Kerngebiet MK02: die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“), die Grundflächenzahl (GRZ), die Höhe baulicher Anlagen (Trauf- und Firsthöhe) sowie die Regelung zu Einfriedungen (Einfriedungen sind im Kerngebiet MK02 bisher ausgeschlossen, für ein Schulgrundstück aber unverzichtbar).

-           im Bereich öffentlicher Verkehrs- und Grünflächen: die Zulässigkeit von Fußwegen (mit Kennzeichnung „Radfahrer frei“), die Abgrenzung zwischen dem Baugebiet MK02 und Verkehrsflächen im Hinblick auf eine eventuelle Umgestaltung des Adolf-Grimme-Ring (Süd) in eine Mischverkehrsfläche.

Die von dem Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

 

Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf ist als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Der Bauausschuss der Gemeindevertretung hat sich in seiner Sitzung am 27.05.2013 mit INFO-Nr. 010/13 bereits mit einem Konzept zu diesem Entwurf befasst.

In Anl. 5 sind die bisher rechtswirksamen Festsetzungen und die geplanten künftigen Festsetzungen einander gegenübergestellt.

 

Der Entwurf KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.999,10

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

Bebauungsplan-Entwurf, Stand 19.08.2013, bestehend aus

2)         Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

3)         Teil B, textliche Festsetzungen

bis zur Sitzung der Gemeindevertretung wird nachgereicht:

4)         Begründung

nur zur Information:

5)         Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen Stand 30.01.2001/20.03.2009 (B-Plan KLM-BP-019-2 i.d.F. ‑019-6) – Stand 19.08.2013 (Entwurf B-Plan KLM-BP-019-10)