Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) – BauGB –den Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und Teil B: Textliche Festsetzungen als Satzung.

2)         Die Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.


- Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 142/13/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.12.2013 zu setzen.