1)
Die Gemeindevertretung beschließt für
das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den
Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als
Satzung.
2)
Die Begründung wird gebilligt.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen
Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 17.01.2013
(DS-Nr. 205/12) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet worden.
Mit dem Verfahren KLM-BP-019-10 sollen die rechtswirksamen
Bebauungspläne (1) KLM-BP-019 „Ortskern
Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-9 (in Kraft getreten am 31.08.2012), (2) KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001) sowie (3) KLM-BP-019-6
„Anbindung Seeberg“ (in Kraft getreten am 20.03.2009) modifiziert
werden.
Ziel des Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen einerseits für die Errichtung der baulichen Anlagen für die
Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche
Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie
andererseits für die verbesserte verkehrliche Erschließung dieses
Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer.
Die von den Modifizierungen nicht
berührten Festsetzungen werden unverändert beibehalten.
Zur Anpassung an die Ziele der
Raumordnung war entsprechend der Forderung der Gemeinsamen
Landesplanungsabteilung (GL) die Textliche Festsetzung Nr. 1.3 nach der
Sitzung des Bauausschusses am 25.11.2013 zu ergänzen, um großflächigen Einzelhandel
im Baugebiet MK 02 – künftiger Standort der Grundschule – auszuschließen. Die
Beschlussvorlage DS-Nr. 142/13 war entsprechend in DS-Nr. 142/13/1 zu
ändern.
Nach Durchführung der gemäß
§ 13 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: Förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 23.10. bis
einschließlich 25.11.2013 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 15.10.2013) und Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
Bebauungsplan KLM-BP-019-10
„Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus
2)
Teil
A – Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000 / Format DIN A2)
3)
Teil
B – Textliche Festsetzungen
4)
Begründung