Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-019-10 "Adolf-Grimme-Ring"
Vorlage
DS-Nr. 142/13/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.

2)         Die Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 17.01.2013 (DS-Nr. 205/12) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet worden.

 

Mit dem Verfahren KLM-BP-019-10 sollen die rechtswirksamen Bebauungspläne (1) KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow “, zuletzt geändert durch Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 (in Kraft getreten am 31.08.2012), (2) KLM-BP-019-2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001) sowie (3) KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“ (in Kraft getreten am 20.03.2009) modifiziert werden.

 

Ziel des Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen einerseits für die Errichtung der baulichen Anlagen für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie andererseits für die verbesserte verkehrliche Erschließung dieses Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer.

 

Die von den Modifizierungen nicht berührten Festsetzungen werden unverändert beibehalten.

 

Zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung war entsprechend der Forderung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) die Textliche Festsetzung Nr. 1.3 nach der Sitzung des Bauausschusses am 25.11.2013 zu ergänzen, um großflächigen Einzelhandel im Baugebiet MK 02 – künftiger Standort der Grundschule – auszuschließen. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 142/13 war entsprechend in DS-Nr. 142/13/1 zu ändern.

 

Nach Durchführung der gemäß § 13 BauGB erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 23.10. bis einschließlich 25.11.2013 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 15.10.2013) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

50 / 18

Teilhaushalt/Budget:

51.10

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.999,10

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“, bestehend aus

2)         Teil A – Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000 / Format DIN A2)

3)         Teil B – Textliche Festsetzungen

4)         Begründung