Sitzung: 08.01.2014 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 140/13
Der Abschluss des in der Anlage als Entwurf vom 17. Dezember 2013 beigefügten Vertragswerkes
„Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche (Teil A.), Städtebaulicher Vertrag (Teil B.) sowie Allgemeine Bestimmungen (Teil C.) für die Maßnahme "Bauleitplanung Altes Dorf" in Kleinmachnow“
zwischen der Evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde
Kleinmachnow und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.
Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass diese Beschlussvorlage fachlich
in den Finanzausschuss gehört.
Frau Neidel erläutert kurz die Beschlussvorlage, u. a. dass dieser
Beschluss aus einem Teil A – dem Kaufvertrag und einem Teil B – dem
städtebaulichen Vertrag (wie Fledermaus oder Ausgleichsmaßnahmen) bestehe und
bittet um Fragen Teil B betreffend.
Frau Dr. Kimpfel bezieht sich auf den Städtebaulichen Vertrag und
drückt ihren Unmut zu den Ausführungen auf der Seite 23, § 1 Architektonischer
Realisierungswettbewerb Absatz (3) 3 Satz sowie Seite 25 § 3 Stellplatzanlage
und Versickerungsanlagen Absatz (5) aus.
Herr Tauscher nimmt Bezug auf die Zuständigkeit dieses Ausschusses und
hebt in diesem Zusammenhang die §§ 4 Naturschutz und 5 Straßenverkehrsflächen
hervor.
Auch Frau Sahlmann äußert ihren Unmut zum Verkaufspreis, zu der
kostenlosen Nutzung von Flächen, die die Kirche für ihre Veranstaltungen nutzt
sowie zur kostenlosen Nutzung der Stellflächen.
Frau Dr. Kimpfel verlässt um 21.00 Uhr die Sitzung.
Herr Templin spricht wiederholt die Problematik der Stellplätze an.
Herr Musiol führt aus, dass hier die Stellplatzsatzung greife und
dieser Genüge getan wurde; ansonsten müsse die Stellplatzsatzung geändert
werden.
Frau Krause (Planungsbüro Spok) führt aus, dass die Stellplatzsatzung
explizit vorsehe, abweichende Regelungen zu treffen; diese abweichenden
Regelungen sind im Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen getroffen
worden. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, wo die Stellplätze errichtet werden müssen
und insofern folgt der Vertrag dem Bebauungsplan.
Alle Nachfragen wurden beantwortet.
An der Diskussion beteiligten
sich: Frau Dr. Kimpfel, Herr
Tauscher, Frau Sahlmann, Herr Templin
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen –
mehrheitlich empfohlen