Beschluss: mehrheitlich abgelehnt mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Abschluss des in der Anlage als Entwurf vom 17. Dezember 2013 beigefügten Vertragswerkes

Kaufvertrag über eine Grundstücksteilfläche (Teil A.), Städtebaulicher Vertrag (Teil B.) sowie Allgemeine Bestimmungen (Teil C.) für die Maßnahme "Bauleitplanung Altes Dorf" in Klein­machnow

zwischen der Evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.


Frau Grohs erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Die vorgelegte Drucksache wurde in den Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

Bauausschuss                        4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Umweltausschuss                   4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

 

Frau Schwarzkopf vertritt die Meinung, dass das Wertgutachten aus Ihrer Sicht keinen Bestand hat. Sie äußert, dass hier schon fast von einer Schenkungsurkunde ausgegangen werden kann. Wenn die Stellplätze nicht berücksichtigt werden, findet Frau Schwarzkopf, aus finanzieller Sicht betrachtet, den Vertrag als unannehmbar.

Herr Templin merkt an, dass es das Ziel des Kaufvertrages ist, dass die Gemeinde Kleinmachnow das Grundstück an die Kirche verkauft, so dass die Kirche ein Gemeindezentrum erbauen kann.

Herr Templin sieht den § 3b des Notarvertrages (Seite 9) kritisch. Aus seiner Sicht muss dieser Paragraph geändert werden und formuliert daher folgende Maßgabe zur Änderung des Paragraphen 3 b:

 

Maßgabe:

„Der Verkäufer hat das Recht, die Rückübertragung des Kaufgrundstücks vom Käufer zu verlangen, wenn das Kaufgrundstück nicht mehr vom Käufer genutzt wird.“

 

Ø         Herr Jerzembek nimmt ab18:52 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 5 Gemeindevertreter anwesend.

 

Des Weiteren formuliert Herr Templin eine weitere Maßgabe, die sich auf den Städtebaulichen Vertrag, Teil B, (Seite 23), § 1 (3) bezieht:

 

Maßgabe:

„Der Käufer hat die im Schreiben der Denkmalfachbehörde vom 16.01.2008 aufgestellten Prämissen einzuhalten.“   

 

Herr Warnick bezieht sich auf den Käufer, welcher die Evangelische Kirchengemeinde Kleinmachnow ist. Er stellt sich die Frage, ob diese, im juristischen Sinne, wirklich der tatsächliche Käufer ist? Ist die  Evangelische Kirchengemeinde Kleinmachnow tatsächlich real der Käufer?

Frau Vogdt geht davon aus, da der Vertrag vor einem Notar geschlossen wurde, dass dieser die Angaben zum Käufer auch geprüft hat.

Weiterhin merkt Herr Warnick zum Rückübertragungsrecht an, dass sich seine Fraktion für einen Erbbaurechtsvertrag ausgesprochen hat.

Herr Warnick wird sich bei den formulierten Maßgaben enthalten, da noch Beratungsbedarf in seiner Fraktion besteht.

Frau Lorenz informiert, dass die Gemeinde in den ersten Entwürfen die Rückfallklausel nur auf den Käufer bezogen hat und nicht auf weitere Kreise der Kirchenstruktur.

Sowohl Herr Warnick, als auch Frau Vodgt fragten nach, auf wessen Wunsch dann die Änderung im jetzt vorliegenden Vertrag gemacht wurde.

Auf Wunsch der Kirche, teilt Frau Lorenz mit.

Herr Dr. Buchelt fragt, ob die zweite Maßgabe von Herrn Templin in den Finanzausschuss gehört. Aus seiner Sicht fehlt da der finanzielle Bezug.

Herr Templin ist der Meinung, dass Bedingungen, die in einem Kaufvertrag geregelt werden, eigentlich immer finanzielle Auswirkungen haben.

Frau Schwarzkopf merkt kritisch an, dass von der Kirche selbst ein Gutachten erstellt wurde, zwecks Standortuntersuchung. In diesem Gutachten werden die einzelnen Standorte gegenübergestellt. Unter anderem wird der Standort „Meiereifeld“ untersucht. Dazu wird im Gutachten ausgeführt: „Die vollständige oder teilweise Verlagerung des Bauhofes ist nicht beschlossen.“ Frau Schwarzkopf führt aus, dass dies ja zwischenzeitlich beschlossen wurde. Dies hat Sie Herrn Dr. Bodo Bohn in einem Brief mitgeteilt. Herr Dr. Bohn hat darauf geantwortet, wenn beschlossen ist, dass der Bauhof an einen anderen Standort zieht, dann wird er noch einmal mit der Kirche und seinen Entscheidungsträgern sprechen.

Frau Schwarzkopf betont an dieser Stelle, dass ihr das Anliegen der evangelischen Kirche wichtig ist. Sie möchte, dass sich diese Kirche erweitern kann.

Die Kommune wird aber erhebliche Nachteile haben, wenn der vorliegenden Drucksache zugestimmt wird, meint Frau Schwarzkopf.

Herr Warnick fragt nach, wann es den Beschluss gab, dass der Bauhof an einen anderen Standort ziehen wird. Aus seiner Sicht, ist ihm keine diesbezügliche Beschlusslage bekannt.

Herr Dr. Klocksin stellt klar, dass es dazu keinen Beschluss gibt, sondern nur ein Gutachten. Frau Grohs ergänzt, dass es einen Beschluss gibt, wo geprüft wird, dass die Gemeinde Kleinmachnow und die Stadt Teltow eine Untersuchung vorantreiben, hinsichtlich einer gemeinsamen Organisationsform.

Herr Dr. Klocksin weist daraufhin, dass der Bauausschuss am vergangenen Montag den Städtebaulichen Vertrag und den Kaufvertrag nicht diskutiert hat, sondern das Hauptaugenmerk auf die Abwägungsbeschlüsse und den Satzungsbeschlüssen zu B-Plänen und Flächennutzungsplänen lag.

Herr Dr. Klockin äußert völliges Unverständnis über den Grundstückspreis.

 

Ø         Herr Baumgraß nimmt ab19:10 Uhr an dieser Sitzung teil.

       Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Weiterhin hält er den § 3 a und b des Notarvertrages für nicht zustimmbar.

Herr Dr. Klocksin informiert, dass er, wie Frau Sahlmann auch, zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung 11 Fragen gestellt hat. Es wurden jedoch nur 4 zur Sitzung beantwortet. Er merkt kritisch an, dass die Beantwortung der restlichen Fragen fristgerecht durch die Verwaltung zu allen Beratungen in den Ausschüssen hätte verteilt werden müssen, da es sich bei allen Fragen um das Thema „Preisbildung“ und „Städtebaulichen Vertrag“ handelte.

Herr Warnick schlägt vor, die Maßgabe von Herrn Templin zum § 3 b wie folgt zu ändern:

Änderungsvorschlag zur Maßgabe:

Der Finanzausschuss fordert eine Überarbeitung des § 3 b des in Bezug auf die Anzahl der zur  nachfolgenden Rückübertragung Berechtigten.

 

Herr Templin kann diesem Vorschlag durchaus zustimmen.

Nach intensiver Diskussion über die Formulierung, wird von Seiten Herrn Templin folgender Antrag gestellt:

 

Antrag:

Der Finanzausschuss empfiehlt den § 3 b (1. Absatz) wie folgt neu zu fassen:

 

Der Verkäufer hat das Recht, die Rückübertragung des Kaufgrundstücks vom Käufer zu verlangen, wenn das Kaufgrundstück nicht mehr vom Käufer genutzt wird.

 

Des Weiteren empfiehlt der Finanzausschuss, auf der Seite 23 § 1 (3) den vorletzten Satz wie folgt zu ändern:

 

Die Prämissen des Schreibens der Denkmalbehörde vom 16.01.2008 sind vom Käufer einzuhalten.

 

 

Herr Warnick stellt den Antrag zur Abstimmung.

Die Abstimmung des Antrages erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.

 

Im Nachgang wurde festgestellt, dass gemäß Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Ausschüsse nicht berechtigt sind, Anträge zu stellen. Aus diesem Grunde wurde oben genannter Antrag in eine Maßgabe umformuliert.


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 140/13 mit der Maßgabe zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 140/13 mit der Maßgabe erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und     4 Nein-Stimmen.