Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Der Geltungsbereich für das Verfahren 2.  Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2)        Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (vgl. Anlage 3) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3)        Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5)        Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


An der Aussprache zur DS-Nr. 128/14 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Herr Warnick

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

 

         Frau Scheib weist auf eine Begrünung des Daches hin, die aus der Zeichnung auf Grund der Dachneigung entsprechend Bebauungsplan nicht eindeutig hervorgeht.

Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen erklärt, dass mit dem Antragsteller DHL dahingehend Gespräche geführt wurden, und dass das Projekt im nächsten Bauausschuss vorgestellt wird und die Festsetzungen zur Begrünung und Gestaltung auf Einhaltung abgeglichen werden.


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 128/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 13.11.2014 zu setzen.