Sitzung: 03.11.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 128/14
Beschlussvorschlag:
1)
Der Geltungsbereich für das Verfahren 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc
Dreilinden“ wird wie in Anlage 1
dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich
bekanntzumachen.
2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes 2.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (vgl.
Anlage 3) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3)
Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
5)
Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan
sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird
daher abgesehen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 128/14
beteiligen sich:
- Frau Scheib
- Herr Warnick
- Frau Sahlmann
- Herr Templin
→ Frau Scheib weist
auf eine Begrünung des Daches hin, die aus der Zeichnung auf Grund der
Dachneigung entsprechend Bebauungsplan nicht eindeutig hervorgeht.
Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen erklärt, dass mit dem
Antragsteller DHL dahingehend Gespräche geführt wurden, und dass das Projekt im
nächsten Bauausschuss vorgestellt wird und die Festsetzungen zur Begrünung und
Gestaltung auf Einhaltung abgeglichen werden.
- Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 128/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
13.11.2014 zu setzen.