Beschluss: zurückgezogen

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 7 in Kleinmachnow, Flurstück 296 der Flur 12, Größe 707 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6112.

 

Der Verkehrswert ist durch amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festzustellen und bildet die Grundlage für den bedingungsfreien Verkauf an den Meistbietenden.

Die Ausschreibung bzw. das Angebot ist über die Internetseite und an den Bekanntmachungstafeln  der Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Zur Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises Belastungsvollmacht erteilt.

Die Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.

 

 

Anlagen

Flurkartenauszug

Foto

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Änderungsantrag von Herrn Templin:

 

Der Betreff der DS-Nr. 055/15 wird geändert in:

Bereitstellung des Einfamilienhauses Thomas-Münzer-Damm 7 für eine Asylbewerberfamilie mit Aufenthaltserlaubnis

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert in:

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Einfamilienhaus Thomas-Müntzer-Damm 7 nach Auszug der bisherigen Mieter durch Schönheitsreparaturen in bewohnbaren Zustand zu versetzen und dem Landkreis anzubieten, dieses Wohnhaus einer Asylbewerberfamilie mit Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung zu stellen.

 

Die Begründung wird geändert in:

Der Aufforderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, freien Wohnraum für Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis zu melden, könnte die Gemeinde Kleinmachnow mit dem ab 31.08.2015 freigezogenem Wohnhaus kurzfristig nachkommen. Zwar wäre dies nur ein kleiner Beitrag zur Linderung der Unterbringungsnot, doch würde damit ein Zeichen gesetzt, dass Kleinmachnow schnell und unbürokratisch gewillt ist, freien Wohnraum zur Entlastung der Heimunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Ein kleiner Schritt dem weitere und umfassendere folgen sollten.

 

 

Ø  Die Beschlussvorlage wird durch den Bürgermeister zurückgezogen.