Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 7 in Kleinmachnow, Flurstück 296 der Flur 12, Größe 707 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6112.
Der Verkehrswert ist durch amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festzustellen und bildet die Grundlage für den bedingungsfreien Verkauf an den Meistbietenden.
Die Ausschreibung bzw. das Angebot ist über die Internetseite und an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Zur Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises Belastungsvollmacht erteilt.
Die Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.
Anlagen
Flurkartenauszug
Foto
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Änderungsantrag von Herrn Templin:
Der Betreff der
DS-Nr. 055/15 wird geändert in:
Bereitstellung
des Einfamilienhauses Thomas-Münzer-Damm 7 für eine Asylbewerberfamilie mit
Aufenthaltserlaubnis
Der
Beschlussvorschlag wird geändert in:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, das Einfamilienhaus Thomas-Müntzer-Damm 7 nach
Auszug der bisherigen Mieter durch Schönheitsreparaturen in bewohnbaren Zustand
zu versetzen und dem Landkreis anzubieten, dieses Wohnhaus einer
Asylbewerberfamilie mit Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung zu stellen.
Die Begründung
wird geändert in:
Der Aufforderung
des Landkreises Potsdam-Mittelmark, freien Wohnraum für Asylbewerber mit
Aufenthaltserlaubnis zu melden, könnte die Gemeinde Kleinmachnow mit dem ab 31.08.2015
freigezogenem Wohnhaus kurzfristig nachkommen. Zwar wäre dies nur ein kleiner
Beitrag zur Linderung der Unterbringungsnot, doch würde damit ein Zeichen
gesetzt, dass Kleinmachnow schnell und unbürokratisch gewillt ist, freien
Wohnraum zur Entlastung der Heimunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Ein
kleiner Schritt dem weitere und umfassendere folgen sollten.
Ø Die Beschlussvorlage wird durch den Bürgermeister zurückgezogen.