Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 7 in Kleinmachnow, Flurstück 296 der Flur 12, Größe 707 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6112.

 

Der Verkehrswert ist durch amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festzustellen und bildet die Grundlage für den bedingungsfreien Verkauf an den Meistbietenden.

Die Ausschreibung bzw. das Angebot ist über die Internetseite und an den Bekanntmachungstafeln  der Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Zur Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises Belastungsvollmacht erteilt.

Die Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage:

Das Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus. In diesem Haus wohnt eine Familie, die in Trennung lebt und der Mietvertrag zum 31.08.2015 gekündigt wurde. Dieses Haus hat einen größeren Instandhaltungsrückstand und ist nach Auffassung des Bürgermeisters ein Einfamilienhaus, was keine Möglichkeit für die Nutzung sozialer Zwecke in der Gemeinde Kleinmachnow offen lässt sowie eine Weitervermietung aus diesem Grund ausschließen würde. Aus diesem Grund die vorliegende Beschlussvorschlag, da es sich auch wirtschaftlich nicht trägt und sich wirklich nicht lohnt. Der Erlös selber soll natürlich – nach Zustimmung der Gemeindevertretung – für andere notwendige Sachen in der Gemeinde genutzt werden. Der Verkehrswert wird von einem öffentlich bestellten Gutachter ermittelt. Im Finanzausschuss wurde diese Beschlussvorlage einstimmig abgelehnt. Er bittet die Hauptausschussmitglieder um Kritikpunkte, um ggf. in der Gemeindevertretung eine weitergehend erläuternde Beschlussvorlage vorzulegen.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 055/15 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Frau Scheib

- Herr Martens

- Herr Baumgraß

- Herr Templin

 

Herr Warnick,   Vorsitzender des Finanzausschusses, ist prinzipiell gegen die Veräußerung von Häusern. Im Finanzausschuss gab es die verschiedensten Gründe für die Ablehnung. Es macht unter den heutigen Bedingungen mit den rasant steigenden Grundstückspreisen keinen Sinn, Häuser zu veräußern. Es ist günstiger, in 2 oder 3 Jahren mal zu schauen. Aber aus allen Sichten heraus ist Herr Warnick gegen einen Verkauf.

 

Frau Scheib    fragt, wie hoch wäre denn der Mieterlös bei einer Vermietung und wie hoch ist der Instandhaltungsrückstau. Das Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hält sie für sinnvoll.

 

Herr Martens    ist auch der Überzeugung, dieses Haus nicht zu verkaufen. Man sollte vielleicht mal auflisten, welche ähnlichen Objekte es in Kleinmachnow noch gibt und darüber nachdenken, diese Objekte z. B. Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Diese Idee kam auch schon von der BIK-Fraktion.

 

Herr Baumgraß    hält auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Sinnvollste, um eine Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Templin      bittet ebenfalls um die Auflistung der Objekte, die im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow sind. Erst dann kann auch eine Entscheidung getroffen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Objekte für soziale Zwecke zu nutzen.

 

 

         Herr Grubert sagt eine Übersendung der Auflistung über Objekte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, zu. Eine Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung wird zur Gemeindevertretersitzung am 09.07.2015 vorgelegt.


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 055/15 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 09.07.2015 zu setzen.