Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

Nachdem die Nutzung des Grundstückes mit dem denkmalgeschützten Landhaus Lily Braun als Förderschule aufgegeben ist, soll die Fläche nun an einen privaten Interessenten verkauft und durch diesen wieder zu Wohnzwecken genutzt werden. Für eine Umnutzung ist jedoch zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Angestrebt wird die Änderung von „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „reines Wohngebiet“.

Unverändert übernommen werden soll die für angrenzende Wohnbauflächen geltenden Festsetzungen, insbesondere das Nutzungsmaß „max. 200 m² Grundfläche“. Die im Bebauungsplan schon bisher festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenster“) sollen beibehalten werden.


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt