Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow Gespräche über einen Ankauf des Grundstückes –Jägerstieg 2- (Auferstehungskirche) in Kleinmachnow zu führen.

 

Anlage 1 Luftbild

Anlage 2 Flurkarte

 


Ø Herr Nieter nimmt ab 18:40 Uhr an dieser Sitzung teil.

     Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Frau Braune gibt den Hinweis, dass es sich bei der vorgelegten Drucksache

vor allem um ein Meinungsbild handelt.  Es geht um die Zustimmung, dass der Bürgermeister mit der Kirche ein Gespräch führen kann.

 

Die vorgelegte Drucksache wurde in dem entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Kulturausschuss                          3 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung

 

 

Ø Herr Baumgraß nimmt ab 18:42 Uhr an dieser Sitzung teil.

     Somit sind 9 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Tauscher teilt mit, dass der ursprüngliche Antrag seitens der Fraktion CDU/FDP zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung eingebracht, jedoch aus zeitlichen Gründen nicht  mehr behandelt wurde. Der nun vorgelegte Beschluss durch den Bürgermeister wird deshalb durch seine Fraktion begrüßt. Ziel soll es sein, dass durch den Ankauf der Immobilie im Jägerstieg 2 die Nutzung für gemeindliche Zwecke gewährleistet wird.

Die Fraktion CDU/FDP spricht sich dafür aus.

Herr Roß fragt nach, ob es richtig ist, dass mit der vorliegenden Beschlussvorlage heute keine Entscheidung zum Ankauf beschlossen wird. Mit der Zustimmung soll nur das Gespräch geführt werden?

Frau Braune bejaht dies und führt aus: Mit der Drucksache DS-Nr.: 123/15 soll der Bürgermeister nur beauftragt werden, Gespräche mit der Kirche zu führen. Es wird damit nicht beschlossen, dass die Gemeinde die Auferstehungskirche kauft.

Auch Herr Roß spricht sich danach dafür aus, dass Gespräche zum möglichen Ankauf mit der Kirche geführt werden sollten.

Herr Templin berichtet, dass die Kirche nach seine Informationen seinerzeit Haus und Grundstück von der Gemeinde Kleinmachnow geschenkt bekommen hat.

Des Weiteren merkt er an, dass sich dieses Grundstück im Außenbereich befindet und die Sondernutzung „kirchliche Zwecke“ hat.

Wenn der Bürgermeister beauftragt wird, mit der Kirche Gespräche zu führen, signalisiert er ein Kaufinteresse. Laut Herrn Templin sollte aber kein Kaufinteresse signalisiert werden. Er plädiert dafür, dass der Finanzausschuss, wie auch schon der Kulturausschuss, die vorgelegte Drucksache ablehnen sollte.

Herr Baumgraß vertritt die Meinung, dass die Kirche das Grundstück, auch wenn Sie dieses geschenkt bekommen hat, trotzdem verkaufen kann.

Des Weiteren ist er der Meinung, dass sich die Gemeinde die Chance, das Grundstück erwerben zu können, nicht entgehen lassen sollte. Ein Kaufinteresse sollte deutlich signalisiert werden.

Herr Warnick sieht Vor- und Nachteile.

Es stellt sich z. B. die Frage nach der energetischen Voraussetzung. Weiterhin ist er der Meinung, dass die vorhandenen Räumlichkeiten schlecht geschnitten sind. Das Gebäude ist nicht behindertengerecht und hat einen hohen Energieverbrauch.

Herr Warnick wird sich mit seiner Fraktion nochmals besprechen und sich deshalb heute bei der Abstimmung enthalten.

Herr Baumgraß gibt zu Protokoll:

Das es energetisch nicht perfekt ist, liegt daran, dass es ein altes Haus ist. Die inneren Geschichten kann man entkernen und neu machen. Das ist überhaupt kein Problem. Es geht erst einmal um das Grundstück und das Haus an sich. Es soll dort keiner rein der irgendwelche Wohnungen bauen will. Auf alle Fälle muss die Baugeschichte überdacht werden. Pro Kleinmachnow ist eher für  den Verkauf „Karl-Marx-Straße“ und „Meiereifeld“. Das Geld in den Jägerstieg reinstecken ist wesentlich sinnvoller als in die beiden anderen baulichen Objekte.  

Herr Templin macht darauf aufmerksam, dass der Denkmalschutz ein wichtiges Thema ist. Der Befürchtung, dass dort Wohnungen entstehen steht Entgegen, dass es ein Außenbereich ist. Es gibt keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsbereich ist Sondernutzung „kirchliche Zwecke“.  

Herr Roß erinnert nochmals daran, dass es lediglich darum geht, dass der Bürgermeister Gespräche führen soll. 

Herr Tauscher macht darauf aufmerksam dass der Flächennutzungsplan geändert werden kann, wenn ein gemeindliches Interesse besteht,  Es geht bei der vorliegenden Drucksache lediglich darum, dass der Bürgermeister Gespräche führen kann aber noch keinen Vertrag unterschreiben soll.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 123/15 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 123/15 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.