Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow Gespräche über einen Ankauf des Grundstückes Jägerstieg 2 (Auferstehungskirche) in Kleinmachnow zu führen.

 

 

Anlagen

·       Luftbild

·       Flurkarte

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 123/15 beteiligen sich:

 

 

Änderungsantrag von Herrn Warnick – der Betreff wird geändert in:

Gespräche über den möglichen Ankauf der Immobilie Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow (Auferstehungskirche)

 

 

Ø  Der Bürgermeister übernimmt den Änderungsvorschlag.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 123/15 beteiligen sich:

Herr Bültermann

Frau Dettke

Frau Dr. Kimpfel

Frau Sahlmann

Herr Warnick

Frau Brammer

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Baumgraß – Ende der Rednerliste

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Auf der Rednerliste stehen noch:

Frau Dr. Kimpfel

Herr Martens

Frau Schwarzkopf

Frau Scheib

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Wenn die Gemeinde z. B. ein Kino kauft, weil der Betreiber es schließen will, dann um ein Kino zu betreiben. Wenn die Gemeinde ein Theater kauft, dann um ein Theater zu betreiben. Wenn die Gemeinde eine Kirche kauft, dann ja offensichtlich nicht, um eine Kirche zu betreiben, sondern um etwas anderes zu machen. Nun wurde hier gesagt, es geht darum, zu verhindern, dass z. B. Wohnbebauung dort hin kommt und es der Öffentlichkeit entzogen wird. Dafür brauchen wir es nicht erwerben. Die Siedler, die damals mit ihrer Pflasterkasse den Kirchenstandort in der Gemeinde Kleinmachnow finanziert haben, haben damit einen Zweck verbunden. Nämlich den Zweck, dass an diesem Ort mit diesem Haus kirchliche Nutzung verbunden ist. Egal, an wen die Auferstehungskirche verkauft wird, etwas anderes als kirchliche Nutzung ist nicht möglich. Es müsste geändert werden. Die Gemeinde beabsichtigt möglicherweise ein Gebäude zu kaufen, das sie anders als dass die Zweckbestimmung dieses Objektes ist, nutzen will. Sie will es z. B. für kulturelle und soziale Zwecke nutzen, da die Gemeinde kein Gebäude für solche Zwecke hat und händeringend danach sucht. Das ist aber nicht der Fall. Gerade läuft der Bebauungsplanänderungsverfahren für das Meiereifeld 33, damit an diesem Standort kulturelle soziale Belange stattfinden können. Darauf haben wir uns mal geeinigt. Nun könnte man sagen, dass ein Gebäude nicht reicht und man noch mehr braucht. Nun könnte man sagen, dass es gut wäre, wenn die Gemeinde dieses Gebäude erwerben würde, da es ja auch unter Denkmalschutz steht und wenn es in öffentlicher Hand ist wird verhindert, dass etwas Schlechtes damit passiert. Dazu will ich nur sagen, dass die Gemeinde Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses ist und sie hat auf der letzten Sitzung abgelehnt, die Sanierung nach vier Jahren Untätigkeit zu beginnen. Also, wenn die Gemeinde Eigentümer ist, ist das auch nicht unbedingt Garant dafür, dass die ihren Pflichten nachkommt. Das alles mag der Bürgermeister mitnehmen, wenn er beabsichtigen sollte, dieses Haus zu kaufen. Wir haben schon den Haushalt bekommen und wer sich den anschaut, der kann z. B. mal eine Kaufsumme für solche Zwecke, die nicht zu den pflichtigen Aufgaben gehören, in die mittelfristige Finanzplanung einbeziehen. Wenn man dann immer noch der Meinung ist, dass wir uns solche Sachen überhaupt leisten dürften, kann man diesem Antrag zustimmen. Wir sind anderer Meinung und werden deshalb den Bürgermeister nicht in eine Falle laufen lassen, dass er ein Kaufinteresse annonciert, was gar nicht realisiert werden kann. Deswegen stimmen wir schon an diesem Punkt dagegen.

 

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 123/15:

Die geänderte DS-Nr. 123/15 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

Pause von 20:25 Uhr bis 20:40 Uhr