Sitzung: 12.11.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Vorlage: DS-Nr. 112/15
Mit der 2. Änderung wird insbesondere angestrebt, die Zulässigkeit von Einfriedungen neu zu regeln. Hierzu soll eine Änderung der Textlichen Festsetzungen TF-Nr. 4.8 und 4.9 erfolgen (vgl. Anlage 3).
Außerdem soll auf vier Grundstücken, bei denen momentan nur Doppelhäuser zulässig sind, auch die Bebauung mit Einzelhäusern zulässig und damit eine für das Orts- und Landschaftsbild verträglicher dimensionierte Bebauung ermöglicht werden (vgl. Anlage 4 und 5).
2. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“
· Auszug aus dem Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Stand 31.07.2014
Nur zur Information:
· Gegenüberstellung der rechtswirksamen und angestrebten Änderungen der Textlichen Festsetzungen 4.8 und 4.9 (Einfriedungen)
· Ausgewählte Grundstücke mit der Festsetzung „nur Doppelhäuser zulässig“, Auszüge B-Plan
· ders., Gegenüberstellung der Auswirkungen der rechtswirksamen und angestrebten Änderungen hinsichtlich der Bodenversiegelung
Ø Nach § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung erklären sich Herr Tauscher, Herr Warnick, Frau Dr. Kimpfel, Herr Baumgraß und Herr Gutheins als befangen. Sie nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 112/15 teil.
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 112/15 beteiligen sich:
Änderungsantrag von Herrn Bültermann – in Anlage 3, gestalterische
Festsetzungen, werden folgende Änderungen vorgenommen:
Punkt 4.8
Zulässig sind offene Einfriedungen
-
straßenseitig
sowie seitlich bis zur vorderen Baugrenze als Zäune oder Hecken bis max. 1,50m
Höhe und
-
im
hinteren Grundstücksbereich sowie ab der vorderen Baugrenze als Zäune bis max.
2,00m Höhe
jeweils gemessen ab der natürlichen Geländeoberfläche.
Abstimmung zum Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 112/15:
Die geänderte DS-Nr. 112/15 wird einstimmig beschlossen.
Frau
Sahlmann übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Vorsitzenden, Herrn
Tauscher.