Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting

Über dieses Planverfahren ist in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert worden. Verwaltung und Gemeindevertretung haben sich sehr sorgfältig mit den einzelnen Grundstücken im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beschäftigt. Heute liegt Ihnen der Auslegungsbeschluss vor. Er umfasst im Wesentlichen zwei Teile: Einerseits die Auswertung aller bisher vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahmen verdeutlichen, dass die angestrebte Bebauungsplanung und das, was mit Ihnen im August des Jahres intensiv diskutiert wurde, die Zustimmung der Fachbehörden findet. Bedenken gegen die beabsichtigte Festsetzung als Wochenendhausgebiet werden nicht gesehen.

In der Sitzung am 31. August 2015 hatten wir Sie auch darüber informiert, was die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren, die als Erörterungsveranstaltung durchgeführt worden war.

Der Auslegungsbeschluss umfasst andererseits, und das ist der wesentliche Inhalt, den Bebauungsplan-Entwurf, der aus den Textlichen Festsetzungen und der Planzeichen in Anlage 2 besteht.

Herr Ernsting erläutert Einzelheiten anhand der Planzeichnung. Nach dem vorliegenden Entwurf erhalten insgesamt 15 Grundstücke planungsrechtliches Dauerwohnen, bei allen weiteren Grundstücken wird erstmals das Recht eingeräumt, ein Wochenendhaus mit 30 m² Grundfläche, in Einzelfällen auch 60 m² Grundfläche zu realisieren. Der Entwurf bereitet die Voraussetzungen für Baurecht auf einer Vielzahl der insgesamt 79 Grundstücke vor.

 

Herr Schubert

Fasst noch einmal die momentane Gesamtsituation zusammen.

Ich kann nur dazu raten, den heute hier vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf so anzunehmen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung weiterzuempfehlen.

 

Frau Bothmann ist nach § 22 BbgKVerf. wegen Befangenheit von der Beratung ausgeschlossen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schramm, Frau Storch, Herr Ernsting, Herr Pfistner, Herr Liebrenz, Herr Schubert, Herr Kreemke

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt