Beschlussvorschlag:

Der Beschluss DS-Nr. 164/12 vom 13.12.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird geändert. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen, mit dem die folgenden Punkte umgesetzt werden:

1)        Die zulässige Nutzungsart soll von „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ in „Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.

2)        Wie bereits im Bebauungsplan in seiner z. Zt. rechtswirksamen Fassung soll die bauliche Erweiterung um ein ergänzendes Wohngebäude westlich der Burg möglich bleiben.

3)        Beizubehalten ist das Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, den Burghof durchqueren zu können, wie im Städtebaulichen Vertrag UR-Nr. Fl 1040/2009 v. 07.10.2009 festgelegt.

4)        Die Zulässigkeit eines Parkplatzes für bis zu 42 Kfz innerhalb der privaten Verkehrsfläche G 10 östlich der Burg soll entfallen; die gemäß kommunaler Satzung notwendigen Stellplätze sind statt dessen in einer Tiefgarage unterhalb der westlich geplanten baulichen Erweiterung vorzusehen.

5)        Die Zulässigkeit eines Gastgartens innerhalb der privaten Parkanlage unmittelbar südlich der Burg soll entfallen.

6)        Alle weiteren Festsetzungen des zurzeit rechtswirksamen Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden, die im Bebauungsplan zulässigen Maße werden nicht erweitert.


Die DS-Nr. 164/12 wird von der Verwaltung zurückgezogen.