Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Für eine ca. 2,91 ha große Fläche zwischen Pascalstraße, Stahnsdorfer Damm, dem Grundstück Stahnsdorfer Damm 71 a-i und der Fahrenheitstraße sowie für die angrenzenden Straßenverkehrsflächen Fahrenheitstraße, Pascalstraße und Stahnsdorfer Damm‑ vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören geschaffen werden. Dazu wird die Festsetzung von gemischten Bauflächen (Mischgebiete – MI) und Wohnbauflächen (Allgemeine Wohngebiete – WA) angestrebt. Durch entsprechende Regelungen ist zu gewährleisten, dass rund 50 % des planungsrechtlich ermöglichten Wohnraumes als bezahlbarer Wohnraum realisiert wird. Festgesetzt werden sollen außerdem unter anderem Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen.
Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 036/16 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Frau Scheib


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 036/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.05.2016 zu setzen.