Sitzung: 02.05.2016 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 036/16
Beschlussvorschlag:
1.
Für
eine ca. 2,91 ha große Fläche zwischen Pascalstraße, Stahnsdorfer Damm, dem
Grundstück Stahnsdorfer Damm 71 a-i und der Fahrenheitstraße sowie für die
angrenzenden Straßenverkehrsflächen Fahrenheitstraße, Pascalstraße und Stahnsdorfer
Damm‑ vgl. Anlage 1,
Abgrenzung des Geltungsbereiches –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“
aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit
dem Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung von Wohngebäuden und von Gewerbebetrieben, die das Wohnen
nicht wesentlich stören geschaffen werden. Dazu wird die Festsetzung von
gemischten Bauflächen (Mischgebiete – MI) und Wohnbauflächen (Allgemeine
Wohngebiete – WA) angestrebt. Durch entsprechende Regelungen ist zu
gewährleisten, dass rund 50 % des planungsrechtlich ermöglichten Wohnraumes als
bezahlbarer Wohnraum realisiert wird. Festgesetzt werden sollen außerdem unter
anderem Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen.
Der Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“
ersetzen und insoweit ändern.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden
Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2)
aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung
zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 036/16
beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
- Frau Scheib
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 036/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.05.2016 zu setzen.